Jagd auf eigenem Waldgrundstück?
Hallo,
Ich habe vor kurzem ein Waldgrundstück geerbt (Eigentum), und wollte Fragen ob ich auf diesem Jagd betreiben darf ?
Das Grundstück ist ungefähr 1,1 km2 groß
VG
4 Antworten
Ich habe vor kurzem ein Waldgrundstück geerbt (Eigentum), und wollte Fragen ob ich auf diesem Jagd betreiben darf ?
Dazu müsstest Du
- Jäger sein und einen gültigen Jagdschein haben
- und auf dem entsprechenden Gelände auch jagdausübungsberechtigt sein.
Denn auch wenn es Dein Grundstück ist heisst es ja nicht, dass Du dort automatisch berechtigt bist die Jagd auszuüben. Selbst dann, wenn Du selber Jäger bist.
- Wenn Dein eigenes Grundstück eine bestimmte Mindestgröße an zusammenhängender, jagdbarer Fläche hat, dann darfst Du es als "Eigenjagd" anmelden, wenn Du selber Jäger bist (die Mindestgröße ist abhängig vom Bundesland, mindestens 75 Ha oder mehr, da musst Du Dich schlau machen). Dann hast Du dort auch das Jagdausübungsrecht (natürlich inklusive aller Pflichten die damit einhergehen).
- Ist es nicht groß genug bzw. machst Du das nicht, dann wird es mit anderen Grundstücken von der Gemeinde zu einem Jagdrevier zusammengefasst und die Gruppe aller Grundstückseigentümer der betroffenen Grundstücke verpachten dann die Jagd darauf an irgend einen Jäger (gegen Geld). Das kannst dann eventuell Du sein (wenn Du Jäger bist), das kann aber auch jemand Anderes sein. Und wenn es jemand Anderes ist, dann hat der das Recht dort die Jagd auszuüben und Du nicht.
- Und wenn es beim vorherigen Besitzer bereits eine Eigenjagd war und er sie an einen anderen Jäger verpachtet hat, dann erbst Du den Pachtvertrag mit, der bleibt dann weiterhin bis zum Ende seiner Laufzeit (üblicherweise laufen die 12 Jahre) bestehen. Dann darf erstmal der andere Jäger bis zum Ende der Laufzeit dort die Jagd ausüben und Du kannst ihn höchstens fragen ob Du (wenn Du selber Jäger bist) dort mit jagen darfst (von ihm eine Jagderlaubnis dort auf Deinem Grundstück bekommst).
Hallo,
1,1 Quadratkilometer, das wären 110 Hektar (ha.) Zusammenhängende Flächen von mindestens 75 ha Größe bilden in den meisten Bundesländern (außer Bayern, dort liegt die Schwelle etwas höher bei 81,755 ha) ein Eigenjagdrevier, in dem die Ausübung der Jagd der Person zusteht, in deren Eigentum das Revier ist. Das Jagdrecht kann zB ausgeübt werden, indem man selbst jagd (sofern man im Besitz eines gültigen Jagdscheines ist,) oder indem man es verpachtet. Wenn du den Jagdschein hättest, dann solltest du das aber eigentlich alles wissen.
Wie wird denn die Jagd dort bisher ausgeübt? Hat das die Person gemacht, von der du es geerbt hast, oder war es verpachtet? Ein bestehender Pachtvertrag bliebe für die Restlaufzeit erst einmal gültig.
Ohne Jagdschein, darfst du nicht jagen. Und selbst wenn dir das Grundstück gehört, muss das Jagdrecht nicht unbedingt beim Grundstückseigentum liegen.
Wenn Du
einen gültigen Jagdschein hast,
Jagdausübungsberechtigt bist,
für dieses Grundstück keine jagdrechtlichen Regelungen gibt wie
Befriedet, Dauerpacht, Jagdrechtsabtrennung, Jagdbeschränkung durch Sonderbestimmungen durch Naturschutz, Umwelt oder Tourismusregelungen
wirst Du dort als Alleinerbe jagen dürfen, wenn Du alle Auflagen zum führen eines Eigenjagdbetrieb erfüllst, bei einer Erbengemeinschaft sieht das schon wieder aus.