Jagd auf dem eigenen Grundstück?


27.09.2020, 12:15

Ich meine damit kleine Wirbeltiere die nicht unter Schutz stehen, und nicht mit Schusswaffen jagen

7 Antworten

OK, die Frage müssen wir in mehrere "Teile" zerlegen, da sie komplizierter ist als sie zuerst scheint. ;-)

"Jagd ausüben"

Du schreibst in Deiner Frage etwas von "Jagd", "Wild" und "erlegen". Das sind Begriffe aus dem Jagdrecht.

Es gibt eine Liste von Tieren die in Deutschland dem Jagdrecht unterliegen. Nachlesen kannst Du die Liste in §2 des Bundesjagdgesetzes. Alle diese Tiere werden als "jagdbares Wild" oder kurz als "Wild" bezeichnet. Die darf nur ein Jäger jagen und erlegen, wobei er bestimmte Regeln und Einschränkungen zu beachten hat.

  • Er darf sie nur während der Jagdzeit jagen, nicht in der Schonzeit.
  • Er darf nur dort die jagd ausüben, wo er auch jagdausübungsberechtigt ist. Sprich in den Revieren, in denen er eine Jagderlaubnis hat.
  • Er darf bestimmte Wildarten nur während des Tages (1,5 Stunden vor Sonnenaufgang bis 1,5 Stunden nach Sonnenuntergang) jagen
  • usw.

Wenn irgend jemand Anderes diese Tiere jagd (und da reicht es schon, wenn er oder sein Hund dem Wild "nachstellt", es also aktiv verfolgt - Definition der Jagd siehe §1 Absatz 4 Bundesjagdgesetz), dann ist das eine Straftat. Siehe §292 Strafgesetzbuch, Jagdwilderei.

Damit wäre also erst einmal geklärt, dass Du als Nicht-Jäger sowieso nicht jagen darfst. Egal wo, auch nicht auf Deinem eigenen Grundstück.

Dazu kommt, dass die "eigenen Grundstücke" wenn es da um ein Grundstück in einer Siedlung, Dorf, Stadt etc. geht sowieso "befriedeter Bezirk" sind. Das heisst dort ruht die Jagd. Auch ein Jäger dürfte dort (ohne Sondergenehmigung), in einer Wohnsiedlung die Jagd nicht ausüben.

Jagen von "kleinen Wirbeltieren, die nicht unter Schutz stehen":

Wovon reden wir denn hier genau? Davon hängt es nämlich ab.

Alle Tiere die nicht dem Jagdrecht unterliegen sind prinzipiell durch das Tierschutzgesetz geschützt (das Wild prinzipiell genauso, aber eben mit der Ausnahme, dass der Jäger als fachkundige Person sie jagen und erlegen darf, sie aber genauso auch zu hegen hat).

Ausnahmen sind hier nur einige, wenige Tierarten die quasi als "Schädlinge" eingestuft sind und deshalb getötet werden dürfen. Wir reden hier z.B. von Mäusen. Die darfst Du auch als "Normalmensch" ohne irgend eine Genehmigung oder so fangen und töten.

Aber die Nachbarskatze ist tabu, egal wie sehr sie nervt und wo sie überall hink*ckt. Denn die ist durch das Tierschutzgesetz geschützt.
Und der Feldhase der in Deinem Garten immer das angebaute Gemüse abfrisst ist genauso tabu, weil er zum Einen zum "Wild" im Sinne des Jagdgesetzes gehört und zum Anderen, genau wie die Katze, ein Wirbeltier ist. Und die darfst Du laut §4 Tierschutzgesetz als nicht fachkundige Person nicht einfach töten.

Um "fachkundig" zu sein musst Du eine entsprechende Ausbildung mit bestandener, staatlich anerkannter Prüfung abgelegt haben.
Also vor dem Staat beweisbar (durch die bestandene Prüfung) als Person gelten, die weiss was sie tut und ein Tier fachgerecht töten kann ohne dem Tier unnötiges Leid zuzufügen.

Zusammenfassung:

So lange es hier nicht um Mäuse oder so geht lautet die Antwort:

Nein, darfst Du nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Jäger

SimonZagler 
Beitragsersteller
 27.09.2020, 14:53

Also Wirbeltiere die als Schädlinge eingestuft sind darf ich erlegen?

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Waldmensch70  27.09.2020, 15:09
@SimonZagler

Also, nochmal:

Grundsätzlich darfst Du als nicht fachkundige Person KEINERLEI Wirbeltiere selber töten. Eine Ausnahme ist die Maus, die Du mit handelsüblichen Mausefallen töten darfst, weil sie als Schädling eingestuft wird und das deshalb geduldet wird.

Alles Weitere kannst Du gerne selber nachlesen: http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg

Der Grundsatz in §1 Tierschutzgesetz lautet:

Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Und das "erlegen" von Tieren um damit irgendwelche "Survival-Situationen zu üben" (was Du augenscheinlich vorhast, wenn man Deine Stichworte so betrachtet) ist KEIN vernünftiger Grund.

Somit:

Nein, darfst Du nicht.

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Es gibt da wie so oft sich widersprechende Vorschriften...

Lt. Landesgesetzen hat der Eigentümer des Grundstücks - und nur dieser - aber das Recht auf die Jagd auf dem Grundstück. §3

Geschützt sind eigentlich keine normalen Tiere, die normalerweise auf deinem Grundstück vorkommen dürften.

Tierschutz/Naturschutz fällt aus, weil es ja immer einen "vernünftigen Grund" gibt (Schadenabwehr, aufessen).

Befriedet ist der Grund nur, wenn man das beantragt hat.

Jäger dürfen übrigens nicht auf deinem Grundstück jagen - auch wenn die das oft tun, weil irgendein Verein ihnen einen Schein ausgestellt hat oder sich irgendwelche selbsterfundenen Jagdbezirke ausgedacht haben.

Da muß man nichts beantragen oder ethisch begründen - wenn die zum Jagen kommen: Polizei holen.

Woher ich das weiß:Recherche

Wenn es unter Schutz steht: def. nicht.


SimonZagler 
Beitragsersteller
 27.09.2020, 12:12

Und wenn es nicht unter Schutz steht?

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schorle22  27.09.2020, 12:19
@SimonZagler

Nun, Maulwürfe werden von vielen gehaßt und verjagd. Aber schießen ist eine andere Thematik. Hast Du überhaupt die entsprechende Erlaubnis? Und Befähigung?

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Was auf Deinem Grundstück ist, was keinem anderem Besitzer gehört, kannst Du erlegen, aber nicht schießen. Lass es dann schnell verschwinden und zerlege es.