Jäger lässt Tierreste in Dorfnähe liegen.

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Ungewöhnlich, daß ein Jäger bereits am Erlegungsort die Gliedmaßen abschneidet und liegen läßt, ein Reh wird eigentlich immer ganz mitgenommen und erst zuhause bearbeitet! Ich würde auf alle Fälle dagegen angehen, ich denke, das ist eine Art von Erregung öffentlichen Ärgers und sicher auch nicht gestattet! Viel Erfolg!!!!


jockl  06.08.2011, 16:10

Auf Gliedmassen usw. hast Du recht, aber "aufgebrochen" wird ein Tier, da auf besonders Rehe, Rot- oder Schwarzwild bezogen, am Erlegungsort.

liese05  06.08.2011, 16:19
@jockl

Das ist mir klar, es muß sogar sein - damit die z.B. Galle nachher den Fleischgeschmack nicht beeinträchtigt!

bibo1301  06.08.2011, 21:53
@liese05

Aufbrechen immer vor Ort???????

Ich will ja niemanden angreifen aber warum stellt ihr Behauptungen auf die in keinster Weise Sinn machen???
Das kann jeder Jäger so machen wie er will - da gibts keinerlei Vorschrift.

Nur den Aufbruch, so heißen die Eingeweide, muß der Jäger auch ordnungsgemäß entsorgen. Egal wo er es letztlich aufbricht oder verarbeitet!

liese05  06.08.2011, 16:05

Danke für den Stern! Hoffe Ihr habt Erfolg! Es ist im Grunde ne riesen Sauerei, hab mir das gerade nochmal überlegt und gar nicht weidmannsgerecht! Ich jedenfalls habe es so noch nie erlebt und war schon oft mit auf Jagd! Auch wird das Reh zuhause häufig noch an den Beinen aufgehängt und später erst zurecht gemacht - vielleicht hat Euer Jäger den Jagdschein nur im Lotto gewonnen und daher gar keine Ahnung!!!???

Heli97 
Beitragsersteller
 06.08.2011, 16:11
@liese05

Pff das Ding hat der irgentwo gekauft.

Ich werde Dir jetzt die Aussage von einem Jäger mitteilen, der soetwas in unserer Gegend betrieben hat....

Er hoffe darauf, daß die meisten Köter einen gewaltigen Dünnschizz darauf bekommen würden und es sei somit das beste Mittel die Leute davon abzuhalten, sie in seinem Revier auszuführen.

Das bedarf keiner weiteren Erklärung :-((


YarlungTsangpo  07.08.2011, 12:49

;-)))). Solche Waidmaenner gibt es ...

Egal welcher Hintergedanke... Die Gemeindemitarbeiter des Bauhofes werden das Aas - welches herumliegt - "entsorgen" müssen.... Nachdem der Jagdpaechter für derlei Kosten generell aufkommen muss, wird das für den Waidmann ein teueres Vergnügen...

Es gibt genaue Vorschriften für die Entsorgung von "Jagdresten" diesen muss sich jeder Jaeger beugen... :-))))

Das Ludern von Raubwild auf diese Weise - um später zu einem besseren Schuss zu kommen ist... Soweit ich weiss verboten!

Denn um etwas anderes kann es sich nicht handeln. Frisch geschossenes Wild wird vom Jaeger mitgenommen.

Nachdem es sich so direkt im Umkreis der Wohnbesiedlung auch noch abspielt würde ich nicht den Jaeger ansprechen, sondern die Gemeinde. Diese sind dafür zuständig Aas zu entsorgen.

Kann sein, dass sich der Jaeger dann - auf kurz oder lang - weil er die Kosten übernehmen darf dann wieder eine andere Jagdform auf die Beutegreifer wie Fuchs und Dachs aneignet...


Terrier74  07.08.2011, 16:19

Da bist du leider falsch informiert. Das ist erlaubt. Einzige Bedingung ist, dass es sich wirklich um die Überreste von Wildtieren handelt. Haustiere oder Schlachtabfälle von Nutztieren dürfen nicht verwendet werden.

Für die endgültige Beseitigung ist wohl der Landkreis zuständig. Der Jäger hat aber eine Fürsorgepflicht und unterliegt dem Bundesseuchenschutzgesetz. Er muß also Sorge dafür tragen, daß Reste seiner ausgewaideten Tiere ausreichend und fuchssicher tief (mind. 70 cm) vergraben werden, allerdings auch hier mit Genehmigung des Feldbesitzers. Oder er muß sie an einer Stelle sammeln (ausreichend Abstand zum Wohngebiet muß eingehalten werden) und dafür sorgen, daß die Reste auch abgeholt werden. Die Zwischenlagerung muß vor Tierfraß, Maden etc. geschützt werden. In Eurem Fall würde ich wie bereits vorgeschlagen zum Ordnungsamt / Polizei gehen, den Fall melden. Falls das nichts bringt, geht an die örtliche Presse. Die sollen dem Jäger mit Namensnennung und/oder Bild mal ordentlich einheizen.


Heli97 
Beitragsersteller
 06.08.2011, 16:23

danke

Ja, dass darf er. Es ist sogar erlaubt, Aufbruch und Wildabfälle zum Anlocken von Füchsen, Wildschweinen usw. zu verwenden. (Unter "Aufbruch" versteht man die Innereien des Tieres, also das, was beim Ausnehmen aus der Bauchhöhle geholt wird.) Wenn der Jäger das in Ortsnähe macht ist das zwar nicht besonders schön von ihm, aber rechtlich darf er das, da gibts nichts dran zu rütteln. Es müssen aber wirklich die Reste von** Wildtieren** sein!! Tote Haustiere oder Schlachtabfälle von Nutztieren darf er dafür nicht verwenden.


Heli97 
Beitragsersteller
 07.08.2011, 19:17

Innereien sind das ja nicht das sind Beine, Köpfe ect.

Terrier74  11.08.2011, 18:01
@Heli97

Deshalb schrieb ich ja auch "Aufbruch und Wildabfälle" usw. Beine und Köpfe sind Wildabfälle. Fell und Knochen ebenso.