Ist Weihnachtsgeld bei monatlicher Auszahlung Teil des Gehalts?
Hallo,
bisher habe ich mein Weihnachtsgeld (freiwillige Leistung, kein 13. Monatsgehalt, sry. ich hatte das "kein" vergessen) als Sonderzahlung im Dezember eines Jahres erhalten. Es wurde in der Gehaltsbescheinigung auch extra als "Sonderzahlung" ausgewiesen.
Nun wird die Auszahlung monatlich vorgenommen und nicht mehr extra ausgewiesen, sondern einfach als Teil des Bruttolohns ausgezahlt.
Darf der Arbeitgeber das so machen, oder muss er nicht wie bisher den Anteil Weihnachtsgeld als "Sonderzahlung" in der Gehaltsabrechnung ausweisen?
Vielen Dank für die Antworten.
6 Antworten
Das darf er. Er darf auch gar kein 13. Gehalt zahlen.
Zumal es ja auch steuerlich keinen Unterschied macht.
Ja, der Arbeitgeber darf das Weihnachtsgeld monatlich auszahlen, wenn im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung nichts anderes geregelt ist. Eine separate Ausweisung als "Sonderzahlung" ist dann nicht zwingend nötig, solange das Gehalt auf der Abrechnung transparent und nachvollziehbar dargestellt ist. Wenn du unsicher bist schau in deinem Vertrag nach oder frag beim Betriebsrat nach.
Prinzipiell ist das möglich, wenn der Tarifvertrag das zulässt oder Betriebsrat dem zustimmt.
Könnte sogar sein, dass es als Arbeitnehmer vorteilhafter ist, mit der monatlichen Auszahlung. Denn damit steigt man in den Steuern und Sozialabgaben nicht so hoch, wie bei einer Einmalzahlung. Es bleibt also Netto mehr übrig.
Lohnsteuer wird jeden Monat abgeführt. Einen Teil kann man sich über die Steuererklärung ggf. Wiederholen. Je höher das monatliche brutto, in einem gewissen Rahmen, umso höher der Anteil an lohnsteuern.
Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet ein 13. Gehalt zu zahlen! Wenn er das macht, ist es ihm überlassen, wie.
Es gibt auch Firmen da steht das 13. Monatsgehalt im Arbeitsvertrag oder wird vom Tarifvertrag gefordert.
Da es wahrscheinlich nicht im Arbeitsvertrag steht, darf er das machen wie er möchte.
Die Steuer ist doch aufs Jahr bezogen.