Ist so ein Verhalten noch tragbar?

7 Antworten

Wenn du keine Gleitzeit hast bzw. noch Kernarbeitszeit ist, dann musst du für solche Abwesenheiten Urlaub oder Freizeitausgleich beantragen.

Auch wenn Veranstaltungen stattfinden, können abweichende Regelungen gelten.

Insofern: Ja, das ist tragbar.


pony  12.09.2024, 21:02

nö-

das muss dem arbeitnehmer passend und rechtzeitig mitgeteilt werden, nicht erst, wenn er feierabend hat.

LisaAusPisa  12.09.2024, 21:03
@pony

Deswegen sag ich ja: Da können abweichende Regelungen gelten. Dass die im Vorfeld kommuniziert sein müssen, versteht sich für mich von selbst.

Dejarta 
Beitragsersteller
 12.09.2024, 21:08
@LisaAusPisa

Wie gesagt, es war NACH Feierabend und Urlaub oder Freizeit direkt nach dem ersten Termin ist vieel zu kurzfristig

Von Experte LisaAusPisa bestätigt

Du hättest Deinem AG einfach nur höflich sagen können, dass Du gehen musst, weil Du einen wichtigen Termin hast.

Er hätte sicher nicht nein gesagt.

So ist das nun mal heutzutage auf der Arbeit...man kann nicht kommen und gehen, wie es einem passt.


Dejarta 
Beitragsersteller
 12.09.2024, 21:11

Hab ich doch

Außerdem hab ich zum Feierabend eher daran gedacht, hoffentlich ist die Untersuchung negativ und nicht daran, dass die ja vielleicht noch Hilfe bräuchten

Und selbst wenn ich direkt gesagt hätte, schönen Feierabend, muss jetzt leider zu nem Arzttermin, hätte er rum gemeckert, von wegen, den könne ich doch nicht kurz nach Feierabend legen

es geht deinen arbeitgeber nichts an, wo du hingehst, wenn du feierabend hast.

zusätzliche arbeitsbereitschaft oder überstunden erst am feierabend mitzuteilen ist nicht zulässig.

und nächstes mal sagst du, du hast ein date und kannst sie unmöglich warten lassen.


Dejarta 
Beitragsersteller
 12.09.2024, 21:07

Beim date wäre er noch mehr ausgeflippt, egal welcher Kerl da auf mich warten würde

Und nein, er verlangt von uns, dass wir nachfragen ob noch was zu tun ist, von alleine sollen wir nachfragen

pony  12.09.2024, 21:10
@Dejarta

dann antworte gar nicht. und such dir nen andern job.

wenn feierabend ist, ist feierabend.

Dejarta 
Beitragsersteller
 12.09.2024, 21:12
@pony

Hier nen Job finden ist schwierig, außerdem liebe ich meinen Job ja trotz allem

Und das nachfragen ist wie gesagt nur zu Feiertagen wie Ostern, Pfingsten und Weihnachten

Wenn du um 13.15 Feierabend hast kannst du auch um 13.15 gehen.

Wenn der AG überstunden will geht das nicht mal eben so im vorbei gehen zugerufen. Da gibt es regeln.

Mir ist jedoch nicht klar ob du tatsächlich um 13.15 feierabend hattest oder ob du wg. dem Arzttermin um 13.15 feierabend gemacht hast bei regulär längerer Arbeitszeit und das nicht kommuniziert war. Letzteres wäre eine völlig andere Situation.


und sagen müssen

Macht man normalerweise. Das ist weniger eine arbeitsrechtliche Sache, sondern mehr eine Frage der Höflichkeit.


Dejarta 
Beitragsersteller
 12.09.2024, 21:06

Wie gesagt, zu den Feiertagen frage ich auch ob noch was zu tun sei, bevor ich Feierabend mache, aber das war seine veranstaltung und kein gesetzlicher Feiertag der bevorsteht

Und ansonsten hätte ich mein Ergebnis jetzt immer noch nicht, da meine Ärztin nach meinem Termin Feierabend hatte(war heute nachmittag nur nach Vereinbarung)