Ist so ein Verhalten noch tragbar?
Hatte heute um 14 Uhr einen Termin beim Arzt, wegen Auswertung der gestrigen Untersuchung
Feierabend um viertel 2
Kurz vor halb will ich mich ausstechen und mein AG fragt, wo ich denn hin wolle
Nach hause und dann zum Arzt, sage ich, Termin um 14 Uhr
Wir hatten heute eine Veranstaltung vor dem Laden und er meint, da hätte ich dran denken und sagen müssen, dass ich heute nicht könne, damit ich weitere Arbeiten erledigen könne, falls welche noch anfallen sollten (gleiches auch immer zu den Feiertagen, aber da kann ich es verstehen)
7 Antworten
Wenn du keine Gleitzeit hast bzw. noch Kernarbeitszeit ist, dann musst du für solche Abwesenheiten Urlaub oder Freizeitausgleich beantragen.
Auch wenn Veranstaltungen stattfinden, können abweichende Regelungen gelten.
Insofern: Ja, das ist tragbar.
Deswegen sag ich ja: Da können abweichende Regelungen gelten. Dass die im Vorfeld kommuniziert sein müssen, versteht sich für mich von selbst.
Wie gesagt, es war NACH Feierabend und Urlaub oder Freizeit direkt nach dem ersten Termin ist vieel zu kurzfristig
Du hättest Deinem AG einfach nur höflich sagen können, dass Du gehen musst, weil Du einen wichtigen Termin hast.
Er hätte sicher nicht nein gesagt.
So ist das nun mal heutzutage auf der Arbeit...man kann nicht kommen und gehen, wie es einem passt.
Hab ich doch
Außerdem hab ich zum Feierabend eher daran gedacht, hoffentlich ist die Untersuchung negativ und nicht daran, dass die ja vielleicht noch Hilfe bräuchten
Und selbst wenn ich direkt gesagt hätte, schönen Feierabend, muss jetzt leider zu nem Arzttermin, hätte er rum gemeckert, von wegen, den könne ich doch nicht kurz nach Feierabend legen
es geht deinen arbeitgeber nichts an, wo du hingehst, wenn du feierabend hast.
zusätzliche arbeitsbereitschaft oder überstunden erst am feierabend mitzuteilen ist nicht zulässig.
und nächstes mal sagst du, du hast ein date und kannst sie unmöglich warten lassen.
Beim date wäre er noch mehr ausgeflippt, egal welcher Kerl da auf mich warten würde
Und nein, er verlangt von uns, dass wir nachfragen ob noch was zu tun ist, von alleine sollen wir nachfragen
Wenn du um 13.15 Feierabend hast kannst du auch um 13.15 gehen.
Wenn der AG überstunden will geht das nicht mal eben so im vorbei gehen zugerufen. Da gibt es regeln.
Mir ist jedoch nicht klar ob du tatsächlich um 13.15 feierabend hattest oder ob du wg. dem Arzttermin um 13.15 feierabend gemacht hast bei regulär längerer Arbeitszeit und das nicht kommuniziert war. Letzteres wäre eine völlig andere Situation.
https://www.igmetall.de/service/ratgeber/ueberstunden--wissen-was-recht-ist
Ggf hilft das hier wenn der AG das nächste Mal überstunden von dir will.
und sagen müssen
Macht man normalerweise. Das ist weniger eine arbeitsrechtliche Sache, sondern mehr eine Frage der Höflichkeit.
Wie gesagt, zu den Feiertagen frage ich auch ob noch was zu tun sei, bevor ich Feierabend mache, aber das war seine veranstaltung und kein gesetzlicher Feiertag der bevorsteht
Und ansonsten hätte ich mein Ergebnis jetzt immer noch nicht, da meine Ärztin nach meinem Termin Feierabend hatte(war heute nachmittag nur nach Vereinbarung)
nö-
das muss dem arbeitnehmer passend und rechtzeitig mitgeteilt werden, nicht erst, wenn er feierabend hat.