Ist mein Freund dazu verpflichtet?

9 Antworten

(FALSCHE Aussage vor EDIT s.u.) Er muss kein Kostgeld zahlen, sollte aber bedenken dass man ihn dann daheim rauswerfen kann. Und bei der Vergütung + Kindergeld + Halbwaisenrente wäre dann realistisch seitens Mutter auch kein Unterhalt mehr fällig.

EDIT Ich hab grad gelesen 2. Ausbildung : Dann ist sowieso kein Unterhalt erforderlich und die Mutter darf entsprechend ECHTE Miete und Kostendeckung verlangen.


XxxgirlyxxX172 
Beitragsersteller
 28.08.2024, 19:20

Ja das wissen wir, man muss aber dazu sagen dass sein „Zimmer“ eine alte, nicht gedämmte Garage ist in der an einer Wand auch Schimmel ist. Qm so 40, das wäre trotz alledem NIEMALS mehr als 500€

wenn das seine zweite berufsausbidung ist, dann hat er sein gesetzliches recht auf unterhalt (unterkunft/verpflegung) gegenüber seinen eltern schon "aufgebraucht".

trotzdem klingt diese haltung nach "rabeneltern", die ihr kind nach "strich und faden" ausbeuten, gerade wenn sie selbst wohlhabend sind. die denken nicht ans alter, wenn man dann ggf. auf die hilfe oder unterstützung seiner kinder angewiesen sein könnte und die sich dann genüßlich "rächen" können.

ausziehen ist die einzige möglichkeit und das kindergeld für eigengebrauch einklagen.

da er in einer alten Garage wohnt, ca.45qm.

Nur mal so am Rande: Das ist nicht erlaubt, wenn keine Nutzungsänderung genehmigt wurde. Garage ist ein Abstellplatz für Fahrzeuge, definitiv kein Wohnraum.

Ja. Dann muss er auszuehen

Ist zwar blöd, aber naja. Es steht deinem Freund frei, woanders zu leben. Ob er da für 700-800 Euro Vollpension bekommt? Nein.

Ist zwar von den Eltern etwas asi, andererseits natürlich auch für die hart, ihn trotz Ausbildung ansonsten weiter durchfüttern zu müssen. Von 700 Euro im Monat kann man nicht wirklich leben.