Ist man mit 19 wenn man mit 17 den Führerschein mit begleitendes Fahren erworben hat schon aus der Probezeit?
ich bin mir nicht sicher aber war eig davon fest überzeugt, dass wenn man mit 17 den vorläufigen Führerschein macht nach 2 Jahren aus der Probezeit ist also mit 19! Habe auch keine Verlängerung durch Blitzer oder sonstiges bin komplett ohne einmal anhalten oder Blitzer sonstiges, aber bin mir mittlerweile auch nicht mehr sicher?
3 Antworten
Ja, genau 2 Jahre nach deiner bestandenen Prüfung bist du aus der Probezeit raus.
Viele verwechseln das dann aber auch mit der 0,0 Promille Grenze. Dafür MUSST du 21 sein, um eine Kleinigkeit trinken zu dürfen. Das darfst du nicht, wenn du 19 und aus der Probezeit raus bist.
2 Jahre nach der bestandenen Prüfung
2 Jahre nach Erteilung. Erteilungsdatum und Prüfungsdatum müssen nicht identisch sein
ja, das ist so, mein Neffe ist auch mit 19 'frei'.