Mit welchem Führerschein beginnt die Probezeit?

3 Antworten

Probezeit beginnt mit dem bestehen der Fahrerlaubnis.

Im Internet steht erst mit dem Erwerb von dem A1 Führerschein kb die Probezeit kommt.

Ist korrekt.

Bei Erwerb der Klasse AM, L und T gibt es keine Probezeit, siehe FeV §32:

§ 32 Ausnahmen von der Probezeit
Ausgenommen von den Regelungen über die Probezeit nach § 2a des Straßenverkehrsgesetzes sind Fahrerlaubnisse der Klassen AM, L und T. Bei erstmaliger Erweiterung einer Fahrerlaubnis der Klassen AM, L oder T auf eine der anderen Klassen ist die Fahrerlaubnis der Klasse, auf die erweitert wird, auf Probe zu erteilen.

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__32.html

erst bei mindestens a1 beginnt die probezeit