Mit welchem Führerschein beginnt die Probezeit?
Hallo, ich habe letztes Jahr meinen AM Führerschein gemacht und fahre seitdem ein 45 km/h Auto. Nun stelle ich mir die Frage ob die Probezeit ab da schon gilt und ich dann mit 18 (und meinem B Führerschein) keine mehr habe. Wie ist das? Im Internet steht erst mit dem Erwerb von dem A1 Führerschein kb die Probezeit kommt. Aber das wäre total dumm weil dann hätte ich ja jtz keine Probezeit und dann kann mir ja weniger passieren oder? Bzw ich kann keine Verlängerung aufgedrückt bekommen?
ich hoffe ihr versteht was ich meine:)
3 Antworten
Probezeit beginnt mit dem bestehen der Fahrerlaubnis.
Im Internet steht erst mit dem Erwerb von dem A1 Führerschein kb die Probezeit kommt.
Ist korrekt.
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Bei Erwerb der Klasse AM, L und T gibt es keine Probezeit, siehe FeV §32:
§ 32 Ausnahmen von der Probezeit
Ausgenommen von den Regelungen über die Probezeit nach § 2a des Straßenverkehrsgesetzes sind Fahrerlaubnisse der Klassen AM, L und T. Bei erstmaliger Erweiterung einer Fahrerlaubnis der Klassen AM, L oder T auf eine der anderen Klassen ist die Fahrerlaubnis der Klasse, auf die erweitert wird, auf Probe zu erteilen.
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
erst bei mindestens a1 beginnt die probezeit