Ist man der Eigentümer?

6 Antworten

Nein, da es sich um Diebesgut handelt, gehört es natürlich dem ursprünglichen Besitzer. Du musst zusätzlich auch glaubhaft versichern, dass du nicht wusstest, das es gestohlen war, sonst könntest du sogar noch eine Anzeige wegen Hehlerei bekommen.

So lange das Fahrrad bei dir ist, bist du der Besitzer, aber nicht der Eigentümer. Eigentümer ist der, dem das Fahrrad juristisch gehört.

Nein, an Gestohlenem kann kein Eigentum erworben werden.

Nein, da der Dieb niemals das Eigentum an diesen Artikel hatte.

Das war Hehlerware.

Du bist verpflichtet, den Artikel zurückzugeben und hast Artikel und Geld verloren.

ScheiBe!

So bin ich nun der Eigentümer oder nicht?

Nein, das Fahrrad geht zurück an den bestohlenen Eigentümer.

Sicherlich bist du jetzt schlauer, aber warum lässt man sich keine Kaufunterlagen zeigen?