Was kommt jetzt auf mich zu?

4 Antworten

An Diebstahls-Rädern kann man kein Eigentum erwerben. Anders bei einer Unterschlagung, wo Käufer auch Sachen behalten durften

Das Eigentum muß der ursprüngliche Besitzer erst mal nachweisen.

Du kannst das Rad freiwillig in die Asservatenkammer der Polizeiwache bringen & ein Staatsanwalt wird über die Freigabe entscheiden.

So bei meinem allerdings vom Mieter unterschlagenen Pedelec

Dann durfte der Käufer davon ausgehen, daß es Eigentum des "Verkäufers" ist

Hast Du das gutgläubig erworben, gibt es jetzt Urteile des BGH zu Deinen Gunsten

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0138/22

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Uffdasse87 
Beitragsersteller
 12.05.2023, 11:30

Das ganze ist so passiert der Stiefvater von meiner Freundin hat in ebay gestöbert weil ich ein neues Fahrrad gehabt habe daraufhin hat er gesehen dass das Fahrrad bei ebay als gestohlen gemeldet ist das was ich von einem anderen gekauft habe der Stiefvaterer hat es den Besitzer weitergeleitet und der Besitzer ist mit drei Personen vor meiner haustür aufgetaucht ohne Polizei er meinte er nimmt das Fahrrad mit und daraufhin hat der Eigentümer mich angezeigt dass ich das Fahrrad gestohlen hätte obwohl ich es gekauft habe von jemand anderem jetzt habe ich eine Anzeige am Hals wegen Diebstahl im besonders schweren Fall möchte darauf hinweisen dass der Stiefvater von meiner Freundin direkt unter uns wohnt möchte noch mal auch darauf hinweisen dass das Fahrrad nicht bei mir gefunden worden ist sondern in gemeinschaftskeller

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Nimm dir bitte einen Anwalt. Der erklärt dir auch ganz genau, was passiert.

Im Grunde läuft es darauf hinaus, dass du erstmal den Vorwurf des Diebstahls abwehren musst. Damit du nicht strafrechtlich belangt wirst für etwas, das du nicht getan hast.

Und dann eben, in einem separaten zivilrechtlichen Verfahren, den Kaufpreis vom Verkäufer zurückfordern.

Das Fahrrad ist natürlich weg.

Du hast also versehentlich Hehlerwahre gekauft.

Auch wenn du es nicht wusstest, bist du NICHT der Eigentümer der Ware. Diese muss zurück an den Ursprünglichen Besitzer zurückgegeben werden und du musst den Schaden bei dem Typen einklagen der dir das Rad verkauft hat.

Die Quittung kannst du als Klopapier benutzen. Ist nichs Wert.

Es gibt zwar den gutgläubigen Erwerb, aber dieser gilt nicht für gestohlene Ware.


RedPanther  12.05.2023, 10:11
Die Quittung kannst du als Klopapier benutzen. Ist nichs Wert.

Wieso meinst du, dass sie überhaupt nichts nützt, wenn der Fragesteller zeigen will dass er nicht der Fahrraddieb ist und wenn er später den Kaufpreis vom Verkäufer zurückfordern will?

Ich würde schon sagen, dass da ein Papier mit einem eindeutig genannten Kaufpreis und einer Unterschrift des Verkäufers deutlich mehr wert ist, als nur "ich behaupte, dass ich das Fahrrad bei dem gekauft habe".

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Uffdasse87 
Beitragsersteller
 12.05.2023, 10:18

Mir geht's ja nicht um den Schaden bzw das Geld wo ich gezahlt habe mir geht's um die Anzeige wo ich am Hals habe das ich das Fahrrad gestohlen hätte

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MonaLisa557  12.05.2023, 11:01
@Uffdasse87

Du hast es ja nicht geklaut. Folglich können keine Beweise gegen dich vorliegen und wenn du aussagst, sollte sich das von selber klären.

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nun wird ein Strafverfahren eingeleitet, schön das du eine Rechnung hast, jedoch wird das Fahrrad sicher gestellt, denn an einem gestohlenen Rad kannst du kein Eigentum erwerben. Du gibst der Polizei den Namen und Anschrift, wo du das Rad gekauft hast. Ich gehe davon aus, dass der rechtmäßige Eigentümer alle Nachweise erbringen kann, die beweisen, dass es sich um sein Rad handelt, dies ist erst einmal die Erste Voraussetzung. Sonst bleibt dir nur noch eine Option, die wäre suche einen Anwalt auf