Ist man dazu verpflichtet die Beerdigung des eigenen Vaters zu bezahlen?

11 Antworten

Ja, dazu seid ihr verpflichtet.

Aber ihr könnt es ganz schlicht gestalten, in dem ihr den Auftrag einfach dem Bestatter übergebt, ganz ohne Feierlichkeit.

Kremieren, Gemeinschaftsgrab, gibt es jedenfalls in der Schweiz, und gut ist.

Allerdings gebe ich zu bedenken und es wäre gut, die mit deiner Schwester zu besprechen, dass ihr doch hin geht.

Eher für euch, um euch mit der Vergangenheit zu versöhnen, um einen Abschluss zu finden.

Nachher geht ihr noch was essen und schaut dann nach vorne. Denn das Kapitel wurde endgültig geschlossen.

Wer soll es denn sonst machen?

Wenn ihr nichts macht, dann wird es von der Stadt gemacht und dann bekommen die Erben meines Wissens eine Rechnung. Auch wenn sie das Erbe ausschlagen.


HalloIhrda555 
Beitragsersteller
 07.06.2022, 12:52

Ich hatte gehofft das wenn man das Erbe ausschlägt, man auch nicht für die Bestattung aufkommen muss.

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verreisterNutzer  07.06.2022, 13:09
@HalloIhrda555

Nope, das gehört zur Unterhaltspflicht und nicht zum Erbe. Ihr könnt aber vermutlich eine Sozialbestattung wählen, das wäre die billigste Variante.

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Es gibt Situationen, wo von euch nicht verlangt werden kann, die Beerdigung auszurichten. Sexueller Misbrauch wäre eine der Situationen.

Ansonsten gebietet es die Moral, dass ihr es tut, auch wenn das Verhältnis nicht das beste war.


HalloIhrda555 
Beitragsersteller
 07.06.2022, 13:30

Was die eigene Moral gebietet, ist soweit mir bekannt individuell sehr unterschiedlich, aber danke für deine Antwort.

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Zuerst sind die Erben in der Pflicht die Kosten zu übernehmen - gibt es keine, dann lastet die Verpflichtung bei den normaldirekten Erben, dh. Ehepartner oder Kindern... Einzig wenn man nicht genug Geld hat (z.B. ALG2 Bezieher) kann man dem entkommen und der Staat zahlt.

Wenn ihr es ned organisiert, dann macht das meist die Gemeinde, doch die werden dann das Geld von euch holen... Macht e vielleicht Sinn selbst zu organisieren und auf möglichst niedrige Kosten zu gucken... Kein enges Verhältnis ist keinesfalls rechtlich ein Grund dem zu entfliehen, auch wenn es vielleicht verständlich sein mag, dass man unter gewissen Umständen wenig Bereitschaft hierzu hat.

Die Bestattungspflicht liegt bei den Kindern. Aus dieser Nummer kommt ihr nicht raus.

Das muss aber gar nicht so teuer werden. Feuerbestattung, Urne in die Wand, Grabstätte für den Mindestzeitraum geleast und fertig. Keine große Beerdigung, keine Verwandtschaft und die Kosten werden aus dem Nachlass gedeckt, sofern vorhanden.