Straftat?

3 Antworten

Ja geh zu Polizei die haben nichts bessers zu tun als sich mit Kindern dich sich auf Social Media beleidigen zu befassen

Hallo😊

Eine Straftat ansich ist es nicht. Es gilt aber als Beleidigung und kann durchaus bei der Polizei verzeigt werden.

Ja, das ist auf jeden Fall eine Straftat:

„Strafgesetzbuch (StGB)

§ 185 Beleidigung

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.”