Ist etwas das man beim ägyptischen Notar unterschreibt auch in Deutschland also International gültig oder nur für das Land Ägypten?

6 Antworten

Geh davon aus, dass dies durch bilaterale oder internationale Verträge auch in Deutschland "verfolgt" werden kann, vielleicht sind Zusatzdokumente ägyptischer Behörden etc. erforderlich und ein deutscher Anwalt bzw. Inkasso um das Recht hier durchzusetzen, aber grundsätzlich wäre das sicher möglich.

Wie sonst soll der Handel mit diesem Land international funktionieren, wenn es nicht die Möglichkeit gibt, Forderungen gegen Firmen oder Privatpersonen im jeweils anderen Land durchzusetzen?

Die Echtheit der notariellen Urkunde wird durch das deutsche Konsulat in Ägypten durch Legalisation festgestellt, somit gilt diese Urkunde dann in Deutschland als echt. Allerdings kann allein aus der Legalisation der Urkunde noch keine Vollstreckung erfolgen.

Will man aus deutschen notariellen Urkunden vollstrecken, muss sich der Schuldner der sofortigen Zwangsvollstreckung nach § 728 ZPO unterwerfen, dann kann hier aus der deutschen Urkunde ohne weiteres Urteil vollstreckt werden.

Ob es bei ägyptischen Notaren eine entsprechende Regelung gibt, ist mir nicht bekannt.

gibt es sie, dann kann diese Urkunde, wenn die Legalisation vorliegt, vom Landgericht des Schuldnerwohnsitzes für vollstreckbar erklärt werden.

dann kann daraus nach dem deutschen Vollstreckungsrecht vollstreckt werden.

gibt es keine entsprechende Regelung müsste auf die Vollstreckbarkeit aus dieser Urkunde geklagt werden.

Im Grunde ist das irrelevant ob das von einen Notar gemacht wurde oder nicht. Für so einen Vertrag ist das eh nicht notwendig. Viel interessanter ist aber die Frage, in welchem Land der Gerichtsstand ist. Das bedeutet in welchem Land kann ich rechtl. diesen Vertrag anfechten od. durchsetzen

Es kann sein, dass andere Länder bestimmte weitere Formalitäten wollen, z.B. eine Beglaubigung durch das Konsulat o.ä., bevor sie so eine Urkunde anerkennen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Also wenn mir jemand geschuldetes Geld zurück gibt - bekommt er eine Quittung und ein evtl vorhandenen privaten Schuldschein zurück. Aber hierfür würde ich keinen Notar bemühen.

Wenn ich jemand Geld leihe und wir einigen uns an Hand des Betrages auf eine notarielle Beurkundung: dann bescheinigt der Notar die Übereinstimmung der Unterzeichner mit dem Ausweisdokument. Wie nun das Vollstreckungsrecht in Ägypten aussieht? Müsstest du einen Anwalt fragen, der sich im ägyptischen Recht auskennt.

Umgekehrt - hilft dir dies vielleicht weiter

https://www.africa-business-guide.de/de/praxis/fragen/was-ist-bei-einem-rechtsstreit-mit-einem-geschaeftspartner-in-aegypten-zu-beachten--836176#:~:text=Ein%20v%C3%B6lkerrechtlicher%20Vertrag%20zwischen%20Deutschland,1968%3A%20Zivilprozessordnung/ZPO).