Ist ein Schönes-Wochenende-Ticket nur mit Unterschrift gültig?

10 Antworten

rechtliche Rahmenbedingungen?? hier gelten die Beförderungsbestimmungen der DB. Und wenn diese aussagen, das das Ticket nur mit Unterschrift gültig ist, dann hast du das Ticket zu unterschreiben. Die folgen der Nichtbeachtung dieser Festlegung sind in den Beförderungsbestimmungen ebenfalls enthalten.

Soviel ich weiss, geht es da nicht um eine Unterschrift, sondern um den deutlich in Druckschrift geschriebenen Namen, der im Zweifelsfall dann durch Pass oder Personalausweis bewiesen werden kann. (Ich persönlich wurde noch nie nach dem Ausweis gefragt). Dies gilt für Schönes WE Ticket und alle Ländertickets

Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind die Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG. Die speziellen Bedingungen für das Angebot "Schönes-Wochenende-Ticket" sind unter http://www.bahn.de/p/view/angebot/regio/schoeneswochenendeticket.shtml zu finden (Link am Ende der Seite).

Zitat: "Ein Schönes-Wochenende-Ticket ist nur gültig, wenn in den dafür vorgesehenen Feldern des Tickets Geltungstag, Name und Vorname des Inhabers mit der längsten Reisestrecke eingetragen sind. Der Inhaber muss diese Angaben vor Fahrtantritt unauslöschlich in Druckbuchstaben eintragen, sofern dies nicht bereits vom Verkaufssystem vorgenommen wurde."

Ohne eingetragenen Namen ist das Ticket demnach ungültig, und wenn du den Namen auch nach Aufforderung nicht einträgst, zahlst du 40 Euro (pro Person).

Das Ticket ist nicht übertragbar, deshalb musst Du es unterschreiben.

Frage leider falsch. Es ist keine Unterschrift nötig. Sondern der Vor- und Nachname der "Hauptperson" (=ist immer bei Benutzung dabei) muss eingetragen sein. Auf Verlangen des Zugbegleiters o.ä. auch ein Lichtbildausweis. (z.Bsp: Reisepass, Personalausweis, Schülerausweis, Führerschein ... im Zweifel reicht i.d.R. auch eine Kreditkarte oder EC Karte für das Zugbegleitpersonal aus)

Hintergrund ist, dass Mißbrauch (also der unzulässige Weiterverkauf nach der ersten Benutzung) verhindert werden soll. Falls man diesem nicht nach kommen möchte ("Datenschutz" oder einfach nur aus Sturrheit), dann muss man sich halt vorher um eine andere Fahrscheinart (Normalpreis, Sparpreis etc) umsehen.

Falls der Reisende bei der Kontrolle mit einem Länder- oder WochenendeTicket ohne Namenseintrag angetroffen wird, so wird dieser darauf hingewiesen es nun zu machen. Falls der Reisende sich allerdings weigern sollte oder gar einen falschen Namen benutzen sollte, ist er al ein "Reisender ohne gültigen Fahrausweis" (Schwarzfahrer) zu betrachten. Das gleiche gilt, wenn ein Lichtbildausweis oder ähnliches nicht vorgezeigt wird bzw. vorhanden ist. (Logisch, da sonst ja Mustermann auf dem Fahrschein eingetragen werden könnte)

Ich hoffe, dass ich helfen könnte :-)

LG, Daniel.