Ist es strafbar wenn ein Jäger versehentlich ein Wildschwein Baby trifft?

3 Antworten

Ist es strafbar wenn ein Jäger versehentlich ein Wildschwein Baby trifft?

Erst einmal ganz kurz, in einem Wort und rein pragmatisch-realistisch betrachtet:

Nein.

  

Hier die Langfassung:

Für Frischlinge gibt es keine gesetzlich festgelegten Schonzeiten. Siehe hier:

Für Frischlinge und Überläufer (Schwarzwild) sowie Füchse und Wildkaninchen ist keine Schonzeit festgelegt, aber während der Setzzeiten ist die Jagd auf Elterntiere, die zur Aufzucht der Jungtiere notwendig sind, verboten. (§ 1 Abs. 2 JagdzeitV 1977 und § 22 Abs. 4 BJagdG)

Es ist also per se schonmal nicht explizit gegen ein Gesetz verstoßen worden.

Aber es gibt natürlich bei der Jagd Dinge, "die man nicht macht". Und dazu gehört auch, das man keine Frischlinge jagt die noch gestreift sind (also entsprechend jung).

Das ist eine Art "ungeschriebenes Gesetz", das in §1 Absatz 3 des Bundesjagdgesetzes unter der schwammigen Formulierung "Bei der Ausübung der Jagd sind die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit zu beachten." zusammengefasst wird ohne dass das Gesetz näher erläutert was alles genau darunter zu verstehen ist.

Der dadurch entstandene Schaden hält sich zudem in Grenzen, denn dadurch ist zwar dieser eine Frischling tot, aber es wird dadurch nicht irgend ein anderes (noch lebendes) Tier irgendwie beeinträchtigt, was viel schlimmer wäre.

Was hingegen ein Schonzeitvergehen wäre und somit eine Straftat darstellt, das wäre eine führende Bache (also eine Wildschwein-Mutter die gerade Kinder hat die sie versorgen muss) zu erlegen. Das ist – für alle Arten von Wild – explizit untersagt. Selbst für die, für die es keine speziell angegebenen Schonzeiten gibt.

Siehe §22 Absatz 4 Bundesjagdgesetz. Darin steht:

In den Setz- und Brutzeiten dürfen bis zum Selbständigwerden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere, auch die von Wild ohne Schonzeit, nicht bejagt werden. Die Länder können für Schwarzwild, Wildkaninchen, Fuchs, Ringel- und Türkentaube, Silber- und Lachmöwe sowie für nach Landesrecht dem Jagdrecht unterliegende Tierarten aus den in Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 genannten Gründen sowie zur Bekämpfung von Tierseuchen Ausnahmen bestimmen. (…)

Es wäre also eine Straftat, wenn man absichtlich eine führende Bache erlegt. Und das hat dann natürlich vor Gericht auch entsprechende Folgen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Jäger

Da die Jagd auf die Elterntiere während der Aufzucht ihres Nachwuchses verboten ist, stellt sich die Frage wie da versehentlich ein Schuss auf einen Frischling fallen soll.


Waldmensch70  08.05.2024, 17:55

Zum Beispiel wenn man ein männliches und damit nicht geschontes Tier aus der Wildschweinrotte erlegen will und der Frischling in dem Moment in den Schuss hinein rennt.

Das kann durchaus passieren, bei der Jagd läuft nicht immer alles vorhersehbar und unter kontrollierten „Laborbedingungen“ ab.

Ja, es gibt sogenannte Schonzeiten in denen das Jagen nicht erlaubt ist, und das ist die Zeit in der die Tiere Junge haben. Nur Wilderer jagen in dieser Zeit, denen ist sowas egal.


Waldmensch70  08.05.2024, 17:57
es gibt sogenannte Schonzeiten

Nicht für Schwarzwild (Wildschweine), da die keine festen Jahreszeiten haben in denen sie Junge bekommen.

Daoga  08.05.2024, 19:09
@Waldmensch70

Auch die kriegen in der Natur ihre Jungen zu festen Zeiten, sind aber durch die menschlichen Felder die sie abfressen so überfüttert, daß sie zu jeder Zeit des Jahres Nachwuchs produzieren können, vergleichbar verwilderten Stadttauben. Und da es viel zu viele Wildschweine gibt und für die verwüsteten Felder Ausgleichszahlungen geleistet werden müssen, müssen die Jäger dann zu jeder Jahreszeit draufhalten. Aber selbst dann schaut ein anständiger Jäger erst mal auf was er da zielt, eine Bache die Junge führt oder ein anderes Tier ohne Nachwuchs. Blind drauflos schießen ist ein no-go, da wird am Ende noch ein Forstarbeiter oder ein Pilzsammler getroffen.

Waldmensch70  08.05.2024, 20:57
@Daoga

Das ist alles richtig.

Hat mur mit der Frage nichts zu tun.