Ist es Strafbar so etwas zu machen?

4 Antworten

Das unbefugte Veröffentlichen personenbezogener Daten Dritter, wie etwa Melderegisterauszüge oder Gerichtsprotokolle, kann in Deutschland strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Insbesondere greift hier § 126a des Strafgesetzbuches (StGB), der das “Gefährdende Verbreiten personenbezogener Daten” unter Strafe stellt. Demnach wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Inhalten personenbezogene Daten einer anderen Person in einer Weise verbreitet, die geeignet und bestimmt ist, diese Person oder eine ihr nahestehende Person der Gefahr eines gegen sie gerichteten Verbrechens oder einer sonstigen rechtswidrigen Tat auszusetzen. (Gesetze im Internet)

Sicher.

Wie bereits gesagt §126a StGB.

Alternativ ggf. auch § 202d Datenhehlerei

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Gesunder Menschenverstand und/oder kann Gesetze lesen

Ja, natürlich ist das strafbar.