Ist es strafbar den Himmel mit einem Laser abzusuchen?

4 Antworten

Ja, sollte er dabei einen Piloten geblendet haben, dann ist das ein Eingriff in den Luftverkehr und wird im Extremfall mit Gefängnis bestraft.


LeWoltaire 
Fragesteller
 22.09.2023, 10:15

Mir ist aufgefallen, dass alle Präzedenzfälle diesbezüglich immer den Laserpointer behandeln. Wie sieht es mit einer Reichweiten-Stab-Taschenlampe aus die 2000 Meter abdeckt. Dann wäre doch jeder, der nachts mit seiner Taschenlampe durchs Feld zieht ein potenzieller Gefährder des Luftraumes. Wenn der Mann seine Stabtaschenlampe also rausholt und nach seinen Angaben ein „schwarzes, scheibenartiges Objekt am nachtblauen Himmel“ mit normalem Licht angestrahlt hat, würde das den Fall ändern?

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BurkeUndCo  22.09.2023, 10:20
@LeWoltaire

Das ist richtig. UNd auch entsprechend leistungsstarke (LED-) Taschenlampen können zu einer Gefährdung führen und demzufolge auch zur Bestrafung des aNwenders.#

Aber in den meisten Fällen ist die lokale Beleuchtungsstärke einer Taschemnlampe doch um ein paar Leistungsstufen geringer, als die eines Lasers.

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LeWoltaire 
Fragesteller
 22.09.2023, 10:25
@BurkeUndCo

Jetzt noch der Spezialfall: Ein UV-Laser mit Frequenzverdreifachung ist leicht oberhalb des Spektrums für Menschen sichtbares Licht. Ein Mensch kann diesen Laser nicht sehen. Er ist aber extrem kurzwellig und wird sogar zum Gravieren von Metall verwendet. Was nun? Der Laser ist nicht sichtbar (und auch nicht nachweisbar).

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BurkeUndCo  22.09.2023, 12:35
@LeWoltaire

Hier gelten dann sogar noch härtere Anfoprderungen, denn da der Laser nicht direkt sichtbar ist, also keines der üblichen "Kinderspielzeuge" kann hier in jedem Fall Absicht unterstellt werden.

Und da das Auge (auch des Piloten) UV-Licht zwar nicht sehen kann, aber auch auf Bestrahlung mit UV-Licht in medizinisch schädlicher Weise reagieren kann (kann bis zur Erblindung führen) ist das eigentlich immer ein tätlicher Angriff mit einer Waffe.

P.S. Und natürlich ist auch ein solcher Laser mit einem Teil der Flugzeugsensorik durchaus nachweisbar.

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LeWoltaire 
Fragesteller
 22.09.2023, 13:27
@BurkeUndCo

Danke. Ich schreibe einen Kriminalfall. Welche Sensorik kann einen unsichtbaren Super-Laser nachweisen? Eine Wärmebildkamera doch eher nicht, da UV-Licht wenig Hitze entwickelt.

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BurkeUndCo  22.09.2023, 13:39
@LeWoltaire

Je nach angewendetem Filter vor dem Sensorchip, können auch normale visuelle Kameras UV-Strahlung nachweisen. (Die Photonen des UV-Lichts haben ja mehr Energie, können also auch Eletron-Loch-Paare der Detektoren für den sichtbaren Bereich aktivieren).

Und natürlich gibt es aich spezielle UV-Kameras, die genau auf diesen Spektralbereich optimiert sind.

Allerdings sind solche UV-kameras eher bei MIL-Flugzeugen anzutreffen.

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LeWoltaire 
Fragesteller
 22.09.2023, 14:34
@BurkeUndCo

Gibt es auch Röntgen-Kameras in MIL-Hubschraubern oder Flugzeugen, die also Objekte durchdringen können?

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Ja ist prinzipiell als "gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr" zu werten und stellt einen Straftatbestand da.

Ein Mann hat neulich nachts den Himmel mit einem starken Laserpointer abgesucht. Da war ein Flugobjekt ohne Beleuchtung (keine roten oder weissen Blinklichter etc.)

Das hat "den Mann" aber nichts zu interessieren, er ist nicht die Flugaufsicht. Davon ab kann es theoretisch durchaus sein, dass ein Fluggerät ohne Positionsleuten Nachts geflogen ist, z.B. vom Militär.

er wollte wissen was es ist. Ist sein Verhalten strafbar?

Natürlich ist es das. Solche Aktionen werden vor Gericht in der Regel als gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr gewertet. Das ist eine Straftat. Darauf steht nach §315 Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von einem bis zehn Jahren.


LeWoltaire 
Fragesteller
 22.09.2023, 09:43

Der Grundtatbestand §315 StgB Abs. 1 kennt offenbar nur den Vorsatz. Also den Eingriff in den Luftverkehr, durch Zeichen Signale (Qualifikation erforderlich z.B. Fluglotse) oder vorsätzliche Hindernisse. Hier würden wohl „ähliche, ebenso gefährliche Eingriffe“ nach Punkt 4 angenomen werden.

Des weiteren gibt es eine „und“-Verbindung. Er muss also 1. den Luftverkehr durch Vorsatz beeinträchtigen UND vorsätzlich Leib und Leben eines Menschen oder Sache dabei gefährden. Ein solcher Vorsatz könnte hier aber nicht angenommen werden.

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TK1138  22.09.2023, 09:52
@LeWoltaire
Des weiteren gibt es eine „und“-Verbindung. Er muss also 1. den Luftverkehr durch Vorsatz beeinträchtigen

Ist laut der Beschreibung gegeben.

 UND vorsätzlich Leib und Leben eines Menschen oder Sache dabei gefährden. Ein solcher Vorsatz könnte hier aber nicht angenommen werden.

Das ist eine Frage, mit der sich das Gericht befasst und die man pauschal nicht beantworten kann. Man kann durchaus der Annahme sein, dass jemand der mit einem Laser Flugzeuge blendet wissetlich und willentlich deren Gefährdung in Kauf nimmt, unabhängig, was er für abenteuerliche Begründung er liefert.

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LeWoltaire 
Fragesteller
 22.09.2023, 09:55
@TK1138

Anhand der Beschreibung hatte das Objekt zum Tatzeitpunkt nachts keinerlei Beleuchtung an und der Mann kann angeben, er hielt es für ein UFO mit Außerirdischen. Es gibt solche Leute. Das wären dann keine Menschen oder erdlichen Objekte. §315 befasst sich aber mit „Menschen”.

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TK1138  22.09.2023, 10:05
@LeWoltaire
er hielt es für ein UFO mit Außerirdischen. Es gibt solche Leute

Du kannst vor Gericht alles angeben, was du möchtest, die Frage ist eher, wie das gewertet wird. Ein Flugzeug oder Hubschrauber ohne Positionsleuchten bleibt ein Flugzeug oder Hubschrauber. Wenn der Flugraumüberwachung das gemeldet wurde, ist das auch vollkommen legal. Das passiert durchaus bei militärischen und polizeilich begründeten Flügen. Ob ein Gericht diese Story abnimmt, ist eher fraglich.

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LeWoltaire 
Fragesteller
 22.09.2023, 10:11
@TK1138

Alle Präzedenzfälle diesbezüglich behandeln immer den Laserpointer. Wie sieht es mit einer Reichweiten-Stab-Taschenlampe aus die 2000 Meter abdeckt. Dann wäre doch jeder, der nachts mit seiner Taschenlampe durchs Feld zieht ein potenzieller Gefährder des Luftraumes. Wenn der Mann seine Stabtaschenlampe also rausholt und nach seinen Angaben ein „schwarzes, scheibenartiges Objekt am nachtblauen Himmel“ mit normalem Licht angestrahlt hat, würde das den Fall ändern?

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TK1138  22.09.2023, 10:24
@LeWoltaire
würde das den Fall ändern?

Wie bei fast allen rechtlichen Fragen, es kommt auf die genauen Umstände und die Bewertung des einzelnen Falls an.

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LeWoltaire 
Fragesteller
 22.09.2023, 10:29
@TK1138

Klar. Aber was ist deine subjektive Meinung? Wie ist dein Rechtsempfinden?

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TK1138  22.09.2023, 10:38
@LeWoltaire

Eine starke Taschenlampe kann unter Umständen auch für einen Eingriff in den Flugverkehr genutzt werden. Es ist doch ganz einfach. Alles was den Flugverkehr beeinträchtigen kann, kann in seiner Anwendung Strafbar sein, wenn man sich entsprechend verhält.

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LeWoltaire 
Fragesteller
 22.09.2023, 10:50
@TK1138

Schon. Wenn also ein kleiner Trottel mit seinem kleinen Laserpointer oder seiner Super-Taschenlampe durch die Gegend zieht und ein Flugzeug anstrahlt wird er bestraft. Wenn hingegen ein kriminelles Genie einen riesigen UV-Laser mit Frequenzverdreifachung konstruiert (der für Menschen nicht sichtbar ist) und damit vollkommen bewusst den Luftverkehr beeinflusst kommt er damit durch? Verstehst du worauf ich hinaus will?

Ein UV-Laser mit Frequenzverdreifachung ist leicht oberhalb des Spektrums für Menschen sichtbares Licht. Ein Mensch kann diesen Laser nicht sehen. Er ist aber extrem kurzwellig und wird sogar zum Gravieren von Metall verwendet. Was nun? Der Laser ist nicht sichtbar (und auch nicht nachweisbar). Der Pilot wird nicht geblendet, aber es haut ihm womöglich gleich die Netzhaut durch und er hat zuvor nicht mal gesehen warum... Oder der Tank und das Triebwerk werden quasi graviert und explodieren...

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TK1138  22.09.2023, 11:39
@LeWoltaire

Man kann mittels Flugposition und am Verletzungsbild ziemlich genau die Position der Laserquelle bestimmen. Und gibt daher einen sehr guten Ermitlungsansatz, denn es ist ziemlich Schwierig sich ohne Spuren zu hinterlassen zu bewegen.

Wenn du einen laser baust, mit dem du Flugzeuge abschießen kannst und desser Energieversorgung so kompakt ist, dass du sie einfach transportieren kannst, dann hast du da auf legalem Wege die Möglichkeit viel geld zu verdienen, wahrscheinlich wesentlich mehr, als mit kriminellen Mitteln.

Es gibt legal erwerbbar deutlich leistungsstärkere Waffen, die theoretisch tatsächlich kleinere Flugzeuge und Helikopter vom Himmel holen könnten. Ansonsten liest es sich wie eine ziemlich blühende Phantasie, ohne reale Grundlagen und vielen Logiklücken.

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LeWoltaire 
Fragesteller
 22.09.2023, 11:42
@TK1138

Klar. Ich erfinde oft kleine Geschichten und Witze. Was hast du denn gedacht? Momentan geht es bei mir um einen Superkriminellen, der unsichtbar in den Luftraum eingreift.

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Wenn er dadurch in den Luftraum eingreift und damit Piloten blendet, ja. Das ist strafbar und lebensgefährlich.


LeWoltaire 
Fragesteller
 22.09.2023, 09:14

Was ist wenn er es nicht wusste, weil der Pilot keine Beleuchtung an hatte und damit selber einen Fehler gemacht hatte?

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LeWoltaire 
Fragesteller
 22.09.2023, 09:17
@SirPeterGriffin

Schon, aber der subjektive Beweggrund ist für Strafe ja entscheidend. Welche Rechtsgrundlage gilt hier?

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TK1138  22.09.2023, 09:40
@LeWoltaire
Was ist wenn er es nicht wusste, weil der Pilot keine Beleuchtung an hatte und damit selber einen Fehler gemacht hatte?

Das ist völlig unerheblich. Fehlverhalten anderer ändert nichts an deinem eigenen. Besonders nicht bei Dingen, die dich nichts angehen. Davon ab, dass von einem Flugzeug ohne Leuchten erst mal weniger Gefahr ausgeht, eine Blendung mit einem Laser allerdings lebensgefährlich sein kann.

Aus diesem Grund stehen auch bis 10 Jahre Haft als Strafe im Raum, für einen gefährlichen Eingriff in den Flugverkehr, was das beschriebene auch ist.

Es kann ggf. auch eine Begründung geben, warum das Flugzeug keine Positionsbeleuchtung hatte. Technischer Defekt nach dem Start, militärischer Sonderflug etc.

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BurkeUndCo  22.09.2023, 10:16
@LeWoltaire

Jeder dieser leistungsstarken Laser darf in Deutschland eigentlich nur von ausgewiesenen Laserschutzexperten und nur mit entsprechenden Schutzmaßnahmen betrieben werdeb, Alles andere ist durchaus strafbar.

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anonym200886  01.10.2023, 22:07
@SirPeterGriffin

diesen spruch halte ich, jetzt nicht spiziell auf diesen fall bezogen, für völligen blödsinn.

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SirPeterGriffin  02.10.2023, 11:49
@anonym200886

Achso. Naja, Blödsinn ist ja aber nicht wirklich. Man sollte sich seinen Handlungen und den daraus folgenden Konsequenzen bewusst sein. Klar wird es Ausnahmen geben, aber die stehen auf einen ganz Blatt.

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