Ist es Steuerhinterziehung bei Unwissenheit?

2 Antworten

Ist es Steuerhinterziehung bei Unwissenheit?

Nein. Steuerhinterziehung gem. § 370 AO erfordert Vorsatz, also Wissen und Wollen. Fahrlässige Steuerhinterziehung gibt es nicht.

Bei Unwissenheit kann maximal eine leichtfertige Steuerverkürzung im Sinne des § 378 AO vorliegen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

Waterfight 
Beitragsersteller
 16.07.2024, 16:41

Okay und wenn man dem Steuerberater aus Versehen etwas vergisst zu geben ist das dann auch kein Vorsatz und auch keine Steuerhinterziehung

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Mungukun  16.07.2024, 18:31
@Waterfight

Aus Versehen kann es nie Steuerhinterziehung geben. Ein Steuerberater hat aber auf alle Fälle ein Wissen vorhanden, dass man da erwartet, dass er den Sachverhalt richtig würdigt, wenn er alle Unterlagen hast. Hast du Unterlagen dem Steuerberater vorenthalten, kann es sehr wohl wieder auf dich zurück fallen.

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Haften bedeutet, dass man für die Schuld eines anderen einsteht.

Es ist aber Deine Steuererklärung und Deine Steuerschuld und daran ändert sich auch nichts, wenn die Steuererklärung vom Berater erstellt wurde.

Es stellt sich maximal die Frage ob man den Berater haftbar machen kann, wenn er seine Arbeit nicht korrekt gemacht hat.

@Mungukun hat den anderen Teil schon beantwortet. Straftat ist es nur wenn Vorsatz vorliegt. Du müsstest also Wissen, dass die Steuererklärung falsch ist, und Du würdest wollen, dass die falsche Steuererklärung trotzdem an das Finanzamt geht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Finanzbeamter seit 1997