Ist es shclimm die Busfahrkarte einer anderen Person zu benutzen?

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Dass es Erschleichung von Leistung ist und nicht legal, wurde hier ja schon hinreichend geschrieben.

Was ich aber nicht verstehe, ist, dass die Schule dir die Fahrkarte nicht bezahlt. Meine Tochter hat im März auch ein 3-wöchiges Praktikum und ihr werden die Kosten für die Fahrten bezahlt. Wer das nun bezahl, ebenso wie ihre Schülerfahrkarten zur Schule, weß ich gar nicht. Jedenfalls kümmert sisch die Schule darum.

Ich würde an deiner Stelle mal beim Schulamt oder bei der Stadtverwaltung nachfragen.


Lilly2643  14.02.2012, 20:20

Danke für den Stern. Ich hoffe, du hast Erfolg.

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Nein, es ist dir nicht erlaubt mit der Busfahrkarte deiner Klassenkameradin zu fahren, denn die ist auf ihren Namern ausgestellt und somit hat nur sie das Recht die Karte zu benutzen. Die Karten gelten in der Regel nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis (Schülerausweis, Perso oder sonstige Identifikationsdokumente mit Lichtbild.) Und es gibt einige Kontrolleure, die auch mal gerne nach dem Ausweis fragen und dann stehst du dumm da, denn dann würd nämlich dein Betrug auffliegen. Man würde merken das deine "angeblichen" Daten nicht dir gehören, da sie nicht so flüssig rauskommen und evtl. auch falsch sein können.

Wenn du jetzt mit der Busfahrkarte deiner Klassenkameradin fahren würdest, dann begehst du 2 Straftaten. Zum einen die Beförderungserschleichung, also Schwarzfahren und zum anderen Betrug. Ich nehme mal an du bist ca. 14 Jahre, gell? Ab 14 Jahren ist man strafmündig, d.h. wenn man straffällig wird, dann kann es einem passieren das man als "Belohnung" für sein rechtswidriges Verhalten Sozialstunden bekommt. (Das Wort Belohnung ist ironisch gemeint.). Und schwarzfahren und Betrug sind Straftaten.

Die Busfahrkarte deiner Klassenkameradin, ist wie eingangs erwähnt auf ihren Namen ausgestellt, d.h. das nur sie die Karte nutzen darf. Ferner noch das kein Dritter die Berechtigung hat, die Karte zum eigenen Vorteil zu nutzen. Denn die Busfahrkarte ist nicht übertragbar. Wenn man in Bus oder Bahn ohne Fahrschein, ohne gültiges Ticket oder mit einem "Fremd"-Ticket erwischt wird, dann gibt es die sog. Fahrpreisnacherhebung in Höhe von 40,-€. Diese FPN kann man mindern auf ein paar €, wenn man innerhalb von 14 Tagen beweisen kann das man zum Zeitpunkt der Kontrolle im Besitz einer gültigen nicht übertragbaren (also mit Daten versehenen) Zeitfahrkarte ist. Da dies ja für dich dann nicht zutreffen wird, müsstest du dann auf alle Fälle 40,-€ zahlen.

Überlege es dir gut, ob du dich dieser Gefahr aussetzen möchtest, oder lieber in den sauren Apfel beißen willst, und einmal ein Monatsticket ziehst. Evtl. können dir deine Eltern ja auch Fahrgeld vorstrecken, was du dann mit deinem Taschengeld zurückzahlst. Der bessere Weg ist in den sauren Apfel zu beißen, denn ich bin auch dadurch das ich kein Geld für nen Monatsticket ausgeben wollte (obwohl von der ArGe gestellt) in die Spirale des Schwarzfahrens geraten und nur schwer wieder rausgekommen. Ich habe mir durch diesen Fehler, den ich ohne fremdhaftes verschulden gemacht habe, meine ganze Jugend versaut und bereue es zu tiefst. Ich wünschte mir ich könnte diese Zeit noch mal zurückdrehen und die Zeit besser leben. (Da dies aber leider nicht geht, muss ich lernen mit der alten Zeit zu leben und daran arbeiten das ich nicht in diese Zeit zurückrutsche.) Dadurch habe ich auch enorm meiner Psyche Schaden zugefügt. (Okay, ein wenig geschädigt war sie schon durchs Mobbing, aber das schwarzfahren setzte dem ganzen noch ne Mütze auf. Übernächsten Di. habe ich meine 3. Gerichtsverhandlung wegen diesem Mist. Mittlerweile bin ich raus aus dieser Spirale des Schwarzfahrens und fahre nur noch legal, worüber ich sehr froh bin.

Also ich kann jedem und auch dir nur anraten, fahrt ehrlich mit Bus und Bahn, denn dann kommt man viel entpannter an seinem Zielort an. Euer Ticket habet immer mit dabei, dann endet die Zugfahrt auch stressfrei.

Mach dir nochmal Gedanken ob es nicht doch noch ne gescheite Lösung gibt, denn nur durch ein Praktikum zur Straftäterin zu werden, kann auch nicht die Lösung sein. Zu jeder Lösung gibt es das passende Problem oder andersrum.

Bleib ehrlich-kauf ein Ticket-halte damit den Ticketpreis stabil-fahre sauber-komme stressfrei an dein Ziel.

So viel von mir dazu...

jakkily

Auf meiner Fahrkarte (HVV) stehen mein Name und meine Kundennummer und es ist ein Foto draufgeklebt, diese Karte ist daher nicht übertragbar. Mir ist auch nicht bekannt, dass es irgendwo in Deutschland übertragbare Fahrkarten gibt. Das wäre bei Dir also schwarzfahren.


crazyrat  11.02.2012, 22:50

Im Bereich des VRR ist das Ticket 2000 als persönliches und übertragbare Karte zu bekommen.

Aber in dem Fall der Übertragbarkeit hat man leider keine Möglichkeit, es nachzureichen. MAn ist SOFORT Schwarzfahrer. Auch wenn sie nur daheim liegt.

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gehe davon aus das es sich um eine personengebundene karte handelt und daher ist die aussage von sadie falsch.du kannst und mußt davon ausgehen das sie einen nachweiß zur berechtigung-ausweiß o.ä.-sehen wollen.dann ist es schwarzfahrt und erschleichung von leistungen daher strafbar. das tiket wird eingezogen und die besitzerin bekommt auch noch ärger.wenn du noch schüler bist müßtest du das geld dafür beim amt versuchen zu beantragen und aus dem teilhabepacket bekommen.

Ich glaube eher nicht. Bei dem HVV darfst du nicht die karte einer anderen Person benutzen dann muss man glaube ich 40€ strafe zahlen (schwarz fahren). Kannst du nicht Fahrrad fahren? Oder ist es wirklich so extrem weit weg dass es nicht mit dem rad erreichbar ist?


verreisterNutzer  11.02.2012, 19:34

Wie gesagt,bei uns sind die Straßen alle glatt und manchmal liegt Schnee.Ich hatte einmal ein schlimmes Erlebnis als ich mit dem Fahrrad ausrutsche und jetzt traue ich mich nicht im Winter Fahrrad zu fahren.

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