Ist es Sachbeschädigung oder genrell erlaubt wenn man mit einem UV Stift auf etwas schreibt?

1 Antwort

Ist es Sachbeschädigung oder genrell erlaubt wenn man mit einem UV Stift auf etwas schreibt?

Ja, das ist Sachbeschädigung.

siehe §303 Absatz 2 Strafgesetzbuch:

Sachbeschädigung
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
(3) Der Versuch ist strafbar.

Du hast dann das Erscheinungsbild verändert. Und das dauerhaft (nicht nur vorübergehend) und auch nicht "nur unerheblich".

Da ist nirgendwo die Rede davon, dass es "zwangsweise unter normalem Licht sichtbar sein muss".


farbwasser  16.07.2024, 16:43

Vorübergehend und unerheblich kann man aus der frager aber nicht genau ableiten. Dafür müsste man auch den Untergrund kennen, wie einfach der evtl zu reinigen ist. Ich würde bei so einer Frage nie pauschal ja oder nein sagen. Fest steht man darf erstmal ungefragt kein fremdes Eigentum anmalen.

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Waldmensch70  16.07.2024, 16:47
@farbwasser
Ich würde bei so einer Frage ...

Prima. Dann schreibe doch das "was Du würdest" in Deine Antwort an den Fragesteller. 😉

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Marlon207 
Beitragsersteller
 16.07.2024, 17:03
@farbwasser

Vielen Dank für deine Antwort, jedoch hilft sie nicht großartig weiter. Übriegens möchte ich mir diesem Stift kein Grafiitti oder so an die Brücke machen, sondern Koordinaten drauf schreiben. Diese sind ja für normale Leute nicht sichtbar, nur für Geocacher die mit einer Lampe gezielt danach suchen. Vielleicht kann man sich jetzt ein größeres Bild machen

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Waldmensch70  16.07.2024, 17:09
@Marlon207
Vielen Dank für deine Antwort,

Gerne.

jedoch hilft sie nicht großartig weiter.

Doch.

Genau darauf gehe ich ein und beantworte das aus meiner Sicht in meiner Antwort oben.

(Beachte dabei: Keiner hier kann und darf Dir darauf einen rechtssichere Antwort geben. Wenn Du eine Rechtsberatung willst, dann musst Du einen Anwalt fragen. Hier gibt es nur "Privatmeinungen".)

Du wolltest wissen, ob es Sachbeschädigung ist. Ich sage: Ja, ist es.

Und damit ist auch geklärt, ob Du so etwas "einfach so machen darfst". Die Antwort darauf ist: Nein, natürlich nicht. Es ist schließlich anderer Leute Eigentum! Und um das zu erkennen bedarf es auch keiner Gesetze, das ist gesunder Menschenverstand.

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Marlon207 
Beitragsersteller
 16.07.2024, 17:13
@Waldmensch70

Ich habe dich garnicht gemeint, beim getaggten steht nicht dein Name. Ich stimme dir voll zu.

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Waldmensch70  16.07.2024, 17:18
@Marlon207

Ja, sorry, habe ich leider erst zu spät gesehen.
Da hatte ich den Kommentar schon geschrieben. 😐

Ich hatte das aufgrund des Anfangs ("Vielen Dank für deine Antwort") zuerst für eine Reaktion auf meine Antwort gehalten.

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farbwasser  16.07.2024, 20:18
@Marlon207

Die Frage an sich ist so nunmal nicht einfach zu beantworten. Man kann jetzt pauschal sagen: Ja das ist Sachbeschädigung

So einfach ist es zwar nicht aber damit ist deine Frage beantwortet. Es gibt mehr Punkte die normalerweise zu beachten sind.

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