Ist es Rechtens eine Sperre beim Arbeitsamt zu bekommen…?
Ist es rechtens eine Sperre beim Arbeitsamt zu bekommen, wenn man bewusst von einem Vollzeitjob in einen viel weniger verdienten Job wechselt und vor 8 Wochen gekündigt WIRD?
9 Antworten
So einfach und ganz pauschal wäre eine Sperrzeit beim ALG I durch einen reinen Jobwechsel nicht grundsätzlich zulässig.
Sie wäre auch dann nicht grundsätzlich zulässig, wenn Du von einer besser dotierten Vollzeitstelle in eine (erheblich) schlechter entlohnte Teilzeitstelle wechseln würdest.
Wichtig für solch einen geplanten Stellenwechsel wäre dann aber unbedingt eine verbindliche Jobzusage vom neuen Arbeitgeber und dementsprechend ein tatsächlicher Antritt der neuen Stelle gewesen.
Ebenfalls wichtig wäre, dass zwischen Ende der alten Stelle und Antritt der neuen Stelle keine Unterbrechung lag, für die zwischenzeitlich überbrückend bereits ein Antrag auf ALG I gestellt wurde, und dass die neue Stelle dann nicht aus eigenem Verschulden gekündigt wurde.
Bei LKW-Fahrern wurde es den Agenturen für Arbeit verboten, bei Kündigungen wegen Leistungsverweigerung pauschal eine Arbeitslosengeldsperre zu verhängen. Es ist bei einigen Betrieben offensichtlich, das sie Fahrer wegen Arbeitsverweigerung entlassen nur weil sie sich regelkonform verhalten und keine Lenkzeit- oder sonstige strafbare Verstöße begehen wollen.
In einem Fall wurde eine saftige Nachzahlung mit Zinsen fällig. Der Fahrer hatte vorsorglich alle kochend heißen Tachoscheiben kopiert und wurde trotzdem wegen Arbeitsverweigerung entlassen.
Ja, da du dein vorheriges Arbeitsverhältnis für einen schlechter gestellten Job beendet hast. Sowas wird - bis auf in wenigen Ausnahmen - immer sanktioniert. Das nehmen die meist nur so hin, wenn du dich durch den Wechsel verbessert hättest oder dein vorheriges Arbeitsverhältnis nicht zumutbar war. Lass dich im Zweifelsfall aber mal beim Anwalt beraten.
Ja, ist rechtens.
Aber ganz ehrlich... es war noch nie so leicht wie jetzt eine Stelle zu finden. Vor allem in Teilzeit die du ja anscheinend willst. Du wirst also, sofern du arbeiten willst, nicht lange arbeitslos sein.
Ich hab schon was neues :) trotzdem wurde mir für den September das Geld gesperrt und ich wollte wissen ob das überhaupt rechtens ist, deshalb die Frage hier.
Wenn Du den Job nur wechselst, brauchst Du kein Arbeitslosengeld.
Grammatisch richtig heißt es: "Mir wurde gekündigt."
Wenn Du den Job nur wechselst, brauchst Du kein Arbeitslosengeld.
Ich wurde beim neuen Job gekündigt..