Ist es rechtens dass ich Lohnsteuerklasse 6 bekomme?
Hatte ein Minijob. Habe dort gekündigt zum August. Stunden waren natürlich um einiges mehr (einmalig!) Nebenbei war noch meine Ausbildung. Darf mich der StB nun mit Steuerklasse 6 abrechnen???? Ich bin verheiratet und hätte demzufolge die 3. Und ist es nicht so dass ich die Jahresgrenze von ca. 6000€ nicht überschreiten darf? Da würde ich ja immer noch darunter liegen
5 Antworten
Ist es rechtens dass ich Lohnsteuerklasse 6 bekomme?
Ja ist es. Nur der Hauptberuf wird mit Steuerklasse 1-5 abgerechnet und alle anderen zwangsweise mit Steuerklasse 6.
Nebenbei war noch meine Ausbildung. Ich wurde bei meiner Ausbildung mit der 3 abgerechnet
Und damit muss der Minijob mit Steuerklasse 6 berechnet werden, wenn dieser nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen und nicht pauschal abgerechnet wird.
PS: Denk daran, dass du deswegen auch verpflichtet bist die Steuererklärung 2024 einzureichen im nächsten Jahr.
Immer wieder dieses Märchen vom steuerfreien Minijob:
In Sachen Steuer entscheiden Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen selbst: Sie geben an, ob sie den Minijob pauschal mit zwei Prozent oder individuell nach der Lohnsteuerklasse des Minijobbers versteuern.
Nachzulesen in der minijob-zentrale.de
Dann hat eben dein Minijob-Arbeitgeber für dich nicht die 2% Pauschalsteuer entrichtet!? Somit werden alle weiteren Jobs neben dein Ausbildungsvergütung mit der Looser-Lohnst.klasse 6 abgerechnet :-((
Wenn du eine Anmeldung bei einer Hauptarbeit hast (egal welche Steuerklasse) wird jede weitere Stelle zur Steuerklasse 6, sobald sie über die geringfügige Beschäftigung hinaus geht. Das war also vermutlich korrekt so.
wenn die AUsbildung der erste Arbeitsvertrag ist, wird dort die eigentlich gültige Steuerklasse mit den Freibeträgen dazu "verbraucht", der Nebenjob, sobald er über Geringfügigkeitsgrenze liegt, wird dann über Steuerklasse 6 abgerechnet. Der Lohnsteuerjahresausgleich richtet das dann ggf. wieder
- Warum erklären Sie mir das ?
- Das Ding heißt seit 1992 schon Einkommensteuererklärung
Ein zweites Arbeitsverhältnis wird immer mit Klasse 6 abgerechnet. Da geht es wohl um den Monat, wo du die Minijob-Grenze überschritten hast.
wenn Du keine weiteren Einkünfte aus Beschäftigung hast: Ja, Stkl 3 oder 1.
Ich wurde bei meiner Ausbildung mit der 3 abgerechnet