Ist es rechtens dass ich Lohnsteuerklasse 6 bekomme?

5 Antworten

Ist es rechtens dass ich Lohnsteuerklasse 6 bekomme?

Ja ist es. Nur der Hauptberuf wird mit Steuerklasse 1-5 abgerechnet und alle anderen zwangsweise mit Steuerklasse 6.

Nebenbei war noch meine Ausbildung. Ich wurde bei meiner Ausbildung mit der 3 abgerechnet

Und damit muss der Minijob mit Steuerklasse 6 berechnet werden, wenn dieser nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen und nicht pauschal abgerechnet wird.

PS: Denk daran, dass du deswegen auch verpflichtet bist die Steuererklärung 2024 einzureichen im nächsten Jahr.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

Immer wieder dieses Märchen vom steuerfreien Minijob:

In Sachen Steuer entscheiden Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen selbst: Sie geben an, ob sie den Minijob pauschal mit zwei Prozent oder individuell nach der Lohnsteuerklasse des Minijobbers versteuern.

Nachzulesen in der minijob-zentrale.de

https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/minijob-mit-verdienstgrenze/minijob-mit-verdienstgrenze_node.html#doc341446ca-bddf-436c-8fd2-a786a0c1478dbodyText6

Dann hat eben dein Minijob-Arbeitgeber für dich nicht die 2% Pauschalsteuer entrichtet!? Somit werden alle weiteren Jobs neben dein Ausbildungsvergütung mit der Looser-Lohnst.klasse 6 abgerechnet :-((

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn du eine Anmeldung bei einer Hauptarbeit hast (egal welche Steuerklasse) wird jede weitere Stelle zur Steuerklasse 6, sobald sie über die geringfügige Beschäftigung hinaus geht. Das war also vermutlich korrekt so.


timmy2002779 
Beitragsersteller
 16.09.2024, 08:39

Ich wurde bei meiner Ausbildung mit der 3 abgerechnet

verstehdichgut  16.09.2024, 09:06
@2strabag

wenn die AUsbildung der erste Arbeitsvertrag ist, wird dort die eigentlich gültige Steuerklasse mit den Freibeträgen dazu "verbraucht", der Nebenjob, sobald er über Geringfügigkeitsgrenze liegt, wird dann über Steuerklasse 6 abgerechnet. Der Lohnsteuerjahresausgleich richtet das dann ggf. wieder

2strabag  16.09.2024, 14:24
@verstehdichgut
  1. Warum erklären Sie mir das ?
  2. Das Ding heißt seit 1992 schon Einkommensteuererklärung

Ein zweites Arbeitsverhältnis wird immer mit Klasse 6 abgerechnet. Da geht es wohl um den Monat, wo du die Minijob-Grenze überschritten hast.

wenn Du keine weiteren Einkünfte aus Beschäftigung hast: Ja, Stkl 3 oder 1.

Woher ich das weiß:Recherche

petrapetra64  16.09.2024, 09:27

Verheiratet hat 3,4,5 oder 6. Niemals 1 oder 2.