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Antwort
Eine Teilnahme an einer Klassenfahrt mit Übernachtungen sind nicht verpflichtend. Als minderjährige Personen entscheiden allerdings die Erziehungsberechtigten über die Teilnahme.
Durch deine Volljährigkeit darfst du selbstbestimmt die Klassenfahrt ablehnen, aber bist dennoch an die Schulbesuchsverordnung gebunden, sodass du die Schule nach Absprache mit den Lehrern weiter besuchen musst beziehungsweise in einer anderen Klasse untergebracht wirst.