Ist es legal mit Hängematte im Wald zu pennen?
In NRW ohne Feuer/Müll außerhalb des Naturschutzgebietes und ohne Schäden ab Baum zu hinterlassen.
4 Antworten
Die Leute sehen immer nur gerne den Teil der Gesetze, der ihnen etwas „erlaubt“ und blenden dabei die Einschränkungen aus, die es gleichzeitig in diesem oder anderen Gesetzen zum Thema gibt.
Du darfst laut Bundeswaldgesetz den Wald „zum Zwecke der Erholung betreten“. Aber Du darfst es nur so tun, das Andere dabei nicht gestört werden und unter Beachtung aller sonstigen Einschränkungen.
Dazu gehört auch, das Du (wenn Du Dich abseits der Wege begibst) aber nun einmal in den Lebensraum des Wildes eindringst.
Und da gilt dann z. B. auch §19a des Bundesjagdgesetzes, das Dir verbietet (Zitat):
Wild (…) unbefugt an seinen Zuflucht-, Nist-, Brut- oder Wohnstätten durch Aufsuchen (…) oder ähnliche Handlungen zu stören.
Das ist so eine Grauzone. Zelt aufstellen wäre definitiv verboten. Mit Hängematte und vielleicht einem Tarp, für eine Übernachtung, ohne ein Lager einzurichten, ohne Feuer, ohne Müll und Schäden an den Bäumen durch die Gurte, dürftest du dich normalerweise vor einer Strafverfolgung schützen.
Wenn du entdeckt wirst, gilt aber generell, dass eine offene Kommunikation hilft Schwierigkeiten zu vermeiden. Du willst ja nichts böses und schadest ja niemandem, wenn du dich entsprechend verhältst.
Dieses Tarp-Gerede im Internet ist Unsinn und wird nicht dadurch besser, das es die Leute ständig als „Ausrede vor sich selber“ wiederholen um so vor sich selber eine „Halb-Legalität“ zu begründen. Das Argument wischt Dir jeder Richter wenn er es will mit einem Satz vom Tisch.
Sehr schön, ich hoffe das verbreitet sich weiter. Ich wurde für so eine Schilderung hier schon als Blödsinn-Laberer kommentiert. Berlin hat ja Tarps inzwischen explizit verboten.
Ja .... Natururin macht es auch
Ja. Ist ja nix anderes wie ein Schlafsack.
Sofern du keine schaden hinterlässt.
Ist aber ne doofe Idee, die geben nachts viel Feuchtigkeit ab
Dieses Tarp-Gerede im Internet ist Unsinn und wird nicht dadurch besser, das es die Leute ständig als „Ausrede vor sich selber“ wiederholen um so vor sich selber eine „Halb-Legalität“ zu begründen. Das Argument wischt Dir jeder Richter wenn er es will mit einem Satz vom Tisch.
Was heisst denn „tarp“?
tarp = Kurzform des englischen Wortes „tarpaulin“, zu Deutsch Zeltplane.
Also ist das was Du mit einer Zeltplane aufbaust per Definition was? - Eben.
Und wenn „wild campen“ verboten ist, dann heisst das (weil „camp“ = englisch für „Lager“) das Du nicht wild irgendwo lagern darfst. Egal, wie / womit Du da ein Lager errichtest.
Es wird ja nicht erst dadurch zu einem „Lager“, wenn Du da irgendwelche (Holz-) bauten oder ähnliches errichtest. Nur weil irgendwelche Youtube-Kiddies von „Bushcraft-Camp“ reden wenn sie dort irgendwelche Holzkonstruktionen errichten ist das ja nicht plötzlich die gesetzlich gültige Definition des Wortes „Lager“ oder „Camp“.
Macht dort im Wald einfach „keinen Scheiss“, zerstört nichts, hinterlasst nichts. - Aber redet Euch nicht selber dabei ein, dass ihr das dürft, sondern lebt dann auch mit den Konsequenzen, wenn Euch irgend jemand dort auffordert zusammenzupacken und zu verschwinden. Dann seid eben einfach höflich und verständnisvoll und akzeptiert es.
Oder, noch besser: Holt Euch vom Grundbesitzer vorab eine Erlaubnis.