Darf ein Waldbesitzer in NRW in seinem Wald Feuer machen?

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Prinzipiell ja allerdings sollte mann sich vorher informieren welche Waldbrand-stufe herrscht. da ich grad nen Praktikum beim förster mache weiß ich halbwegs wie förster auf feuer im sommer reagieren. denn rein zufällig wurden im sommer eine jugendliche (allerdings keine Waldbesitzer so weit ich weiß) dabei erwischt wie sie bei 30 grad und Knochen Trockenheit in wald gecampt haben und ein feuer unterhalten haben. und ganz nebenbei auch noch mit ner Axt auf die umstehenden bäume eingeschlagen haben. verständlicher weise war man von dieser Tatsache nicht sonderlich begeistert. im winter wenns so geregnet hat ist die gefahren-stufe eher gering. allerdings sollte man zumindest nachweisen können das man der Besitzer des Waldstückes ist oder die Erlaubnis vom Grundbesitzer einholen. im besten Fall sollte man noch dem förster bescheid geben und sich auch bei ihm absichern. Nicht das er noch die Feuerwehr ruft. Aber im großen und ganzen lässt sich sagen JA ein Waldbesitzer darf auf seinem Grund ein Lagerfeuer entfachen und Auch zelten. Aber wie gesagt beim Thema feuer vorsichtig sein und einen gesunden Menschenverstand an den tag legen. Und immer die aktuelle Waldbrandwarnstufe checken. Aber da du fragst gehe ich davon aus das du Bushcrafter bist oder es grad wirst. Glückwunsch denn das ist ein wirklich schönes Hobby.

MfG Herr M aus B

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

In den heißen Monaten wohl nicht. Denn, nur weil man etwas besitzt, darf man es nicht in Gefahr begeben und evt. damit auch noch die Umwelt und andere schädigen.


§ 47 (Fn 33) Landesforstgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesforstgesetz - LFoG)

Waldgefährdung durch Feuer

(1) Im Wald oder in einem Abstand von weniger als einhundert Meter vom Waldrand ist außerhalb einer von der Forstbehörde errichteten oder genehmigten und entsprechend gekennzeichneten Anlage das Anzünden oder Unterhalten eines Feuers oder die Benutzung eines Grillgerätes sowie das Lagern von leichtentzündlichen Stoffen nicht zulässig. Die Forstbehörde kann auf Antrag eine Befreiung von dem Verbot erteilen.

(2) Absatz 1 Satz 1 gilt nicht für

1. den Waldbesitzer und die Personen, die im Wald oder auf den angrenzenden Grundstücken beschäftigt werden,

2. Personen, die aufgrund sonstiger Vorschriften zulässige oder behördlich angeordnete oder genehmigte Maßnahmen durchführen und

3. die zur Jagdausübung Berechtigten sowie die Imker während der Ausübung ihrer Tätigkeit.

(3) Im Wald darf in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober nicht geraucht werden. Dies gilt nicht für den in Absatz 2 genannten Personenkreis.


Brieftasche1982 
Beitragsersteller
 26.12.2019, 13:28

cool! Dann darf ich in meinem Wald ja loslegen.

0
Nomex64  26.12.2019, 13:32
@Brieftasche1982 Du kennst aber auch das Strafgesetzbuch (StGB) § 306 Brandstiftung

(1) Wer fremde

5.Wälder, Heiden oder Moore oder

in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

Außerdem solltest du beachten das es regional noch Regelungen zu Feuern im Freien geben kann. Da würde ich erst mal noch Rücksprache mit dem zuständigen Ordnungsamt halten.

0
Silo123  28.12.2019, 08:06
@Brieftasche1982

Nur würde es Probleme geben, wenn ein Feuer übergreift. Das macht nicht an Grundstücksgrenzen halt. Obendrein ist es auch niht erlaubt, den eigenen Wald abzufackeln. Also aucjh beim Feuer im eigenen Wald immer gut aufpassen.

0
AnnalenaMariaG  23.11.2021, 03:28

Darf ich das auch mit der Genehmigung des Besitzers? Habe freunde die einen Wald besitzen.

0
Nomex64  23.11.2021, 16:14
@AnnalenaMariaG

Wie (1) des § 47 LFoG schon sagt ist es verboten. Die Ausnahmen nach (2) sind gedacht für Leute die dort im Auftrag des Eigentümers forstwirtschaftliche Arbeiten durchführen. Einfach mal so, weil ist schön, ist aus gutem Grund verboten.

0

Wenn Brandgefahr ist und ein Verbot existiert, darf er dieses nicht, denn Waldbrände machen nicht an Grundstücksgrenzen Halt.


Brieftasche1982 
Beitragsersteller
 26.12.2019, 12:53

Aber prinzipiell schon?

0