Selbst gemachte sachen Auf etsy verkaufen, trotz Jobcenter?
Hi leute...
Ich, also eher gesagt meine Eltern sind auf Jobcenter, aber ich würde da gerne meine sachen verkaufen...(Selbstgemacht.) Diese selbstgemachten sachen sind sehr teuer wenn man sie gut macht. (Auf Etsy....Ebay...etc.)
Hat Jobcenter dagegen probleme, oder ist das okay?
1 Antwort
etsy und eBay sind ausnahmslos ab 18, das wird also nix.
Und das ist natürlich gewerbliches Handeln, und zwar ohne Wenn und Aber.
Du musst u.a. ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und Du Dich nachhaltig betätigen willst, und zwar vom ersten Tag an.
Das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du Deine Einnahmen auch versteuern und beim Jobcenter angeben.
Und nein, die Höhe Deiner Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle und versteuern ist nicht das Gleiche wie Steuern zahlen.
Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Du bist minderjährig, also brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die Genehmigung des Familiengerichts.
Das Familiengericht prüft dabei sehr genau, ob Du die entsprechende Reife besitzt und über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um selbständig ein Gewerbe führen zu können.
Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Produkthaftung, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits ist bei einem solchen Vorhaben eine Grundvoraussetzung; und das wird vom Gericht auch geprüft.
Du musst außerdem einen Businessplan erstellen und vorlegen und auch Deine Schule wird um eine Stellungnahme gebeten.
Klicken: Gewerbeanmeldung für Minderjährige
Klicken: § 112 BGB - Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts
Auch als Minderjähriger solltest Du unbedingt vorher ein Existenzgründerseminar besuchen, andernfalls wirst Du nämlich gnadenlos scheitern.
Das mag ja sein, ändert aber nichts an meiner rechtlich völlig korrekten Antwort.
Und ich würd's nicht drauf ankommen lassen, die zuständigen Behörden haben da mittlerweile ganz verblüffende Möglichkeiten... 😉
„Wer künftig mehr als 30 Artikel im Jahr verkauft, oder über 2.000 Euro einnimmt, dessen Daten muss der Plattformbetreiber den Finanzbehörden übermitteln“.
Klicken: Plattformen-Steuertransparenzgesetz
Klicken: Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber (DPI/DAC7)
Klicken: Wann das Finanzamt bei Onlineverkäufen nachhakt
Klicken: So arbeitet die Schnüffelsoftware XPIDER
Aber mach mal, wenn Du glaubst, es besser zu wissen.
Ne, Ich glaube eher, das du es eher besser weisst.
Vielen dank für die Antwort, Du bekommst den stern hierfür, hat mir sehr weitergeholfen. Ich werde mit meiner mutter nochmal drüber reden.
Lg Holic ⭐
Die einverständnis meiner Erziehungsberechtigten habe ich schon. Außerdem werde ich dort nicht oft sachen verkaufen, da ich fast nie die Zeit für mein sozusagen hobby habe. Ich bin zurzeit 14, und Teenager in meinem alter verkaufen die selben sachen auf Etsy.