Ist es gemein, wenn man mit ins Märchen fährt, obwohl das Kind krank ist?

Das Ergebnis basiert auf 22 Abstimmungen

Nein, nicht mitfahren. 59%
Ja, mitfahren. 32%
Oder eine andere Meinung 9%
kugel  21.12.2023, 07:03

Wie alt ist die Tochter und bist du als Aufsichtsperson oder nur Besucher?

Monschi79 
Beitragsersteller
 21.12.2023, 09:54

8 Jahre und Aufsicht

tommgrinn  21.12.2023, 07:22

Wenn es genug gibt, warum möchtest du dann freiwillig auf andere Kinder aufpassen?

Monschi79 
Beitragsersteller
 21.12.2023, 09:55

Es macht grundsätzlich auch Spaß, außerdem sollte man sich an Dinge halten die man vereinbart.

6 Antworten

Nein, nicht mitfahren.

Ok, das ist wohl Geschmackssache aber mit einem Bein im Gefängnis stehen (man ist ja Aufsichtsperson!) oder dann von den anderen Eltern geächtet werden, weil sich ein Kind verletzt hat würde mir kein Spaß machen. Denn wenn du dort dann spielst hast du auf alle Fälle deine Aufsicht verletzt.

Dinge Vereinbaren ist das eine. Höhere Gewalt durch die Krankheit deiner Tochter das andere. Du könntest dich fragen wem du näher stehst: deiner Tochter oder anderen Kindern.


Monschi79 
Beitragsersteller
 22.12.2023, 08:17

Warum spielen? Was spiele ich? Häh.

Und ich war jetzt schon öfters mit und es war immer eher lustig und auch da gab es mal Verletzungen, gehört dazu. Wenn Eltern da sauer sind, sind sie blöde. Und kam auch nie vor. Nicht Mal als ein Kind blöd gestürzt ist und einen Teil des Zahnes futsch war.

Kinder fallen, verletzen sich, das gehört zum Eltern Alltagsgeschäft.

Und nein, man steht nicht mit einem Bein im Gefängnis. Das ist so ein völlligst blöder Spruch. Da müsstest du schon sehr grob deine Aufsichtspflicht verletzen, sprich alkoholisiert da mitgehen, die Kinder alleine am Straßenrand stehen lassen und shoppen gehen (selbst dabei käme es aufs Alter an). Man ist nicht Mal verantwortlich, wenn 16 jährige Teenies im Zeltlager Sex haben und das Mädel schwanger heim kommt. Da man an einem bestimmten Alter den Kids zutrauen kann auch alleine zu sein.

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tommgrinn  22.12.2023, 18:11
@Monschi79
Warum spielen? Was spiele ich? Häh.Und ich war jetzt schon öfters mit und es war immer eher lustig und auch da gab es mal Verletzungen, gehört dazu. Wenn Eltern da sauer sind, sind sie blöde. Und kam auch nie vor. Nicht Mal als ein Kind blöd gestürzt ist und einen Teil des Zahnes futsch war.Kinder fallen, verletzen sich, das gehört zum Eltern Alltagsgeschäft.Und nein, man steht nicht mit einem Bein im Gefängnis. Das ist so ein völlligst blöder Spruch. Da müsstest du schon sehr grob deine Aufsichtspflicht verletzen

wenn ein Kind sterben sollte wird da noch einmal ganz anders hin geschaut

sprich alkoholisiert da mitgehen, die Kinder alleine am Straßenrand stehen lassen und shoppen gehen (selbst dabei käme es aufs Alter an).

Die Eltern des Kindes schauen sicherlich nicht nur nach Gesetzen

Man ist nicht Mal verantwortlich, wenn 16 jährige Teenies im Zeltlager Sex haben und das Mädel schwanger heim kommt. Da man an einem bestimmten Alter den Kids zutrauen kann auch alleine zu sein.

Du sprachst von "Kind" nicht Jugendlicher.

Fazit: Wenn was krass schlimmes passiert ist es dennoch mit Aufwand verbunden.

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Monschi79 
Beitragsersteller
 22.12.2023, 18:37
@tommgrinn

Wie oft ist es wohl passiert, dass ein Kind bei einem Schulausflug tötlich verletzt wurde?

Wenn es keine Eltern gibt, die mitkommen, wird es eben keine Ausflüge geben. Ich riskieren eher mal einen Armbruch anderen Eltern zu erklären, als dies den Kindern anzutun.

Auch bei 8 jährigen ist beispielsweise eine andere Aufsichtspflicht, heißt, ich muss die Kinder nicht an die Hand nehmen, um eine Straße zu queren. Man kann sie auf ein Klettergerüst schicken, ohne daneben zu stehen. Man kann erwarten, dass sie nicht auf die Straße rennen.

Alles, was Eltern selbst tun, wenn bei ihnen die Aufsicht liegt. Daher ist, in Fällen in denen bei solch für das Alter angemessene Aktivitäten, wenn was passiert keine Aufsichtspflicht Verletzung gegeben.

Ich bin oft mit Jugendgruppen unterwegs. Glaub mir, dieser Spruch : mit einem Bein im Gefängnis! Ist völlig an den Haaren herbei gezogen.

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tommgrinn  23.12.2023, 10:00
@Monschi79
Wie oft ist es wohl passiert, dass ein Kind bei einem Schulausflug tötlich verletzt wurde?

Keine Ahnung, wahrscheinlich so viele wie Amokläufe an Schulen. Aber wie lässt diese Aussage einen Rückschluss darüber zu, wie es beim nächsten sein wird?

Wenn es keine Eltern gibt, die mitkommen, wird es eben keine Ausflüge geben. Ich riskieren eher mal einen Armbruch anderen Eltern zu erklären, als dies den Kindern anzutun.

Wenn dein eigenes Kind dabei ist ergibt das auch Sinn. Sein Kind zuhause unnötig auf Distanz zu halten finde ich aber schräg.

Auch bei 8 jährigen ist beispielsweise eine andere Aufsichtspflicht, heißt, ich muss die Kinder nicht an die Hand nehmen, um eine Straße zu queren. Man kann sie auf ein Klettergerüst schicken, ohne daneben zu stehen. Man kann erwarten, dass sie nicht auf die Straße rennen.
Alles, was Eltern selbst tun, wenn bei ihnen die Aufsicht liegt. Daher ist, in Fällen in denen bei solch für das Alter angemessene Aktivitäten, wenn was passiert keine Aufsichtspflicht Verletzung gegeben.

Du hast nicht verstanden, dass es nicht um Gesetze geht. Es geht darum die Verantwortung ernst zu nehmen. Du scheinst dich hier aber eher schon mal mit Gesetzen zu beschäftigen, wie man sich später da aus der Schlinge ziehen kann. Finde ich keinen guten Ansatzpunkt für eine Aufsichtsperson.

Ich bin oft mit Jugendgruppen unterwegs. Glaub mir, dieser Spruch : mit einem Bein im Gefängnis! Ist völlig an den Haaren herbei gezogen.

Finde ich nicht. Es soll zeigen, dass man als Aufsichtsperson nicht zum Spaß dort hin geht, sondern um zu Helfen. Das heißt nicht, dass Lachen verboten ist, aber dass man seine Verantwortung ernst nimmt.

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Monschi79 
Beitragsersteller
 23.12.2023, 14:13
@tommgrinn

Natürlich ist man nicht zum Spaß dabei ist, aber es darf Spaß machen. Du aber bist derjenige, der sagt, man solle das besser nicht machen, da man ja mit einem Bein im Gefängnis stehe.

Und ja, berufsbedingt habe ich mich mit den Gesetzen beschäftigt. Wir überreichten Ehrenamtlicher, was man bei Jugendgruppen beachten muss. Da kommen genauso die Pflichten dran, wie aber auch diese Vorurteile, was ja alles passieren kann.

Und dem widerspreche ich eben vehement, weil es nicht stimmt und es andere abhält mit kinder- und Jugendgruppen unterwegs zu sein.

Und wenn du immer nur dran denkst, was alles passieren kann, darfst du mit keinem Kind vor die Tür gehen. Passieren kann immer was.

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tommgrinn  24.12.2023, 17:43
@Monschi79
Natürlich ist man nicht zum Spaß dabei ist, aber es darf Spaß machen. Du aber bist derjenige, der sagt, man solle das besser nicht machen, da man ja mit einem Bein im Gefängnis stehe.

Musst du besser lesen! Ich sage man soll sich ums eigene Kind kümmern bevor man freiwillige Arbeit aufnimmt die zudem garnicht benötigt wird wie du selbst schreibst. De fakto würdest du also nur wegen dem Spaß hingehen und das finde ich doch recht schräg.

Und ja, berufsbedingt habe ich mich mit den Gesetzen beschäftigt. Wir überreichten Ehrenamtlicher, was man bei Jugendgruppen beachten muss. Da kommen genauso die Pflichten dran, wie aber auch diese Vorurteile, was ja alles passieren kann.

Du lenkst vom Thema ab.

Und dem widerspreche ich eben vehement, weil es nicht stimmt und es andere abhält mit kinder- und Jugendgruppen unterwegs zu sein.

Wenn es Leute abhält die nur wegen dem Spaß hingehen ist das sehr gut so. Man sollte sich seiner Verantwortung bewusst sein. Von daher sehe ich es genau anders herum. Gibt genügend solche Spaß- Leute und dann ist es besser, wenn eine (meist eh weniger nützliche Spaß-) Veranstaltung mal ausfällt.

Und wenn du immer nur dran denkst, was alles passieren kann, darfst du mit keinem Kind vor die Tür gehen. Passieren kann immer was.

Es gibt einen Unterschied zwischen sich Verantwortlich fühlen und etwas nicht zu machen, weil man faul ist. Und dann gibt es noch viele Grauzonen dazwischen. Wie gesagt, besser ausfallen lassen, wenn da nur 'Spaß-Leute' mitfahren wollen, die es nicht etwas ernst nehmen.

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Oder eine andere Meinung

Also, wenn du wissen willst, was ich tun würde: zuhause bleiben.

So ein Ausflug als Aufsichtsperson ist alles andere als erholsam und du schreibst weiter unten, dass du hauptsächlich wegen der Epilepsie deiner Tochter gefragt wurdest, ob du mitkommen kannst.

Da deine Tochter ja nun ohnehin nicht mitfahren kann, fällt dieser extra Betreuungsbedarf weg und du sagst ja auch, dass schon vier weitere Aufsichtspersonen dabei sind und die Lehrerin auch der Meinung war, es wären ohne dich trotzdem genug Betreuungspersonen.

Deshalb wäre ich so egoistisch zu sagen "danke, alles klar, ich bleib zuhause bei meinem kranken Kind" (und wäre insgeheim erleichtert, dass es mir erspart bleibt).

Ja, mitfahren.

Deine Tochter nimmt dir das sicher nicht übel wenn du ihr es erklärst. Und du hast dich ja als Aufsicht gemeldet (wenn ich das jetzt nicht falsch interpretiert habe) also finde ich solltest du mitfahren. So eine Gelegenheit gibt es für sie auch irgendwann nochmal.

LG, Toby


Monschi79 
Beitragsersteller
 21.12.2023, 07:12

Doch, sie war sehr traurig als ich sagte, dass ich die Lehrerin erst fragen muss, ob sie mich braucht, da ich ja als Aufpasserin mitfahren sollte.

Die Lehrerin sagt aber, sie haben genug.

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Nein, nicht mitfahren.

Wenn wirklich genügend aufsichtspersonen da sind, würde ich bei der Tochter bleiben. erst recht, wenn sonst niemand da ist, der sich kümmert.


Monschi79 
Beitragsersteller
 21.12.2023, 17:58

Natürlich hätte ich sie nicht alleine gelassen. Der Papa war da.

Aber ich bin nicht gefahren

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Ja, mitfahren.

Sie muss lernen, dass sich nciht alles um sie dreht.

Sie soll in der Zeit auch mal den Haushalt machen


Alexander665  21.12.2023, 16:54

Ich hab den Haushalt schon mit 4 geschmissen, während meine Eltern auf den Fijis waren.

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