Ist es Fahrradfahrenden überhaupt bewusst, dass sie Autos überholen lassen müssen?
Laut StVO § 5 absatz 6
Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist.
7 Antworten
Bitte definiere "geeignete Stellen", an denen man überholen lassen kann! Bitte definiere, was "Geschwindigkeit verringern" bedeutet, damit ein Fahrrad ein Auto vorbeilassen kann!
Weder das Bankett noch der Gehweg sind geeignete Stellen und die nachfolgenden Autos werden sich bedanken, wenn man seine Geschwindigkeit von 20 auf 10 km/h reduziert. Das würden viele sogar als ausgesprochene Provokation empfinden. Und wenn ich mich am Fahrbahnrand einfach hinstelle und warte, löst das das Problem der überholenden Autos bei Gegenverkehr auch nicht. Abgesehen davon, dass Radfahrende ohnehin gehalten sind, den äußerten rechten Fahrbahnrand zu benutzen.
Das bedeutet nach allgemeiner Rechtsprechung aber nicht, dass sie auf der Asphaltkante fahren müssen, sondern dass sie nicht in der Fahrbahnmitte fahren dürfen. Ein halber bis ein Meter Abstand zum Fahrbahnrand sind durchaus angemessen. Schließlich parken am Fahrbahnrand auch oft Autos, deren Türen unvermittelt geöffnet werden.
Lesenswert auch der Absatz 4 dieses Paragrafen der StVO:
(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m.
Einigen wird es bewusst sein, anderen nicht.
Genauso wie es vielen Autofahrern nicht bewusst ist, dass diese Regelung nicht bedeutet, dass ein Fahrradfahrer sofort für das Auto Platz machen muss, wenn es von hinten aufläuft und nicht sofort überholen kann. Die Erkenntnis, dass ein Fahrrad ein gleichberechtigtes Fahrzeug auf der Straße ist, hat sich noch nicht bei allen durchgesetzt.
So sieht es leider aus , Traurig und auch vom Gesetzgeber nicht Konsequent gerade hinsichtlich unrechtmäßig aufgestellter Schilder einer Benutzungspflicht des Radweges , viele würden ohne Überprüfung einfach aufgestellt.
So ein Quatsch, diesen Paragraphen jetzt auf Radfahrer auszulegen. Klar gilt er wohl für alle, aber der Sinn dürfte ja hauptsächlich für Fahrzeuge mit mehr als einer Spur sein.
Was mich sowieso stört, sind diese einseitigen Sichten...
Ich fahre viel Auto, ich fahre aber wenn möglich, auch viel mit dem Fahrrad. Und tatsächlich bin ich gelegentlich Fußgänger. Soll heißen: gegenseitige Rücksichtnahme und nicht ständig das Geschimpfe auf andere Verkehrsteilnehmer.
Ich war erst mit dem E-Bike auf einer größeren Tour, dabei gab es auch Situationen, wo ich genau das gemacht habe, was der Sinn des Paragraphen ist: an einer großen Steigung Mal rechts hingefahren, damit ein Lastwagen samt nachfolgender Kolonne vorbeifahren konnte.
Ich war erst mit dem E-Bike auf einer größeren Tour, dabei gab es auch Situationen, wo ich genau das gemacht habe, was der Sinn des Paragraphen ist: an einer großen Steigung Mal rechts hingefahren, damit ein Lastwagen samt nachfolgender Kolonne vorbeifahren konnte
Genau so interpretiere ich das auch. Ich bin jeden Tag viel auf Landstraßen unterwegs. Oft genug beobachte ich, wie sich Kolonnen bilden an deren Spitze ein Radfahrer ist.
Vielen Radfahrern ist nicht mal bewusst was diese roten Lampen an den Ampeln bedeuten oder warum neben der Straße ein Fahrrad auf dem Weg abgebildet ist, da kann man die Fähigkeit Gesetzestexte zu lesen oder gar zu verstehen schon anzweifeln.
Ich als Radfahrer wäre nie auf die Idee gekommen, dass etwas ANDERES der Fall sein könnte.
Man könnte eher glauben, dass Autofahrer und -fahrerinnen glauben, dass der Radfahrer im Spiegel eine Illusion ist und nicht wirklich existiert.
Genau das meine ich. Na denke mal scharf nach, wenn du nächstes Mal rechts abbiegst. Ach übrigens sind Blinker keine Deko.
Denk du mal scharf nach wie sinnvoll es ist ein rechts abbiegendes Fahrzeug rechts zu überholen wenn es grad abbiegt, immerhin blinkt es ja und ist vor dir.
Nein, da muss ich nicht scharf nachdenken. Genau wegen des fehlenden Blinkens schrieb ich dir das ja, du Blitzmerker.
Augen aufmachen und schauen was passiert, ich weiß es fällt vielen Radfahrern schwer zu akzeptieren das sie nicht allein auf der Welt sind.
Das gilt auch und vor allem für dich. Fahrradfahrer sind sich ihrer Verletzlichkeit ohne jede Knautschzone sehr bewusst.
Auch auf dem Radweg habe ich rechts nicht zu überholen wenn sich vor mir ein Fahrzeug im Abbiegevorgang befindet. Schade das man statistisch n ihr erfassen kann wieviele Radfahrer von rechtsabbiegenden LKWs überfahren werden weil sie sich denken: „Oh der will vor mir abbiegen, dem werd ich mal zeigen wer hier Vorfahrt hat“
So wie Raucher sich bewusst sind wie schädlich Rauchen ist, das hält die aber auch nicht davon ab sich absichtlich in Gefahr zu bringen.
Du musst beim Rechtsabbiegen Radfahrer vorbei lassen.
Das man als Radfahrer trotzdem achtsam sein soll, ist für die eigene Sicherheit besser.
Vorbei Lassen gut und gerne, sobald ich aber (weil frei war) den Abbiegevorgang beginne hat kein Radfahrer mehr ein Recht sich vor mir durchzudrängeln.
Das nicht, wird trotzdem gemacht. Da schepperts halt auch ein paar mal.
Was interessieren einen Radfahrer die hinter einem sind?