Ist es erlaubt einen ausbildungsvertrag zu unterschreiben wenn man noch in einer anderen Ausbildung steckt?
Ist das gesetzlich erlaubt? Ich habe bereits einen Vertrag zum 1.4 unterschrieben aber habe jetzt ein weiteres Angebot für den 1.7 bekommen. Würde gerne das zum 1.7 annehmen aber weiß nicht, ob ich dort den Vertrag überhaupt unterschreiben darf wenn ich in einer anderen Ausbildung drin bin.
Und kann man von dem jetzigen Vertrag überhaupt noch zurücktreten?
4 Antworten
Ein Ausbildungsvertrag kann bis zum Ablauf der Probezeit von beiden Seiten fristlos gekuendigt werden. Das geht auch schon vor Beginn der Ausbildung.
Du kannst also problemlos einen neuen Ausbildungsvertrag schliessen, musst den bestehenden aber fristlos kuendigen.
Man kann jederzeit einen Arbeitsvertrag oder Ausbildungsvertrag unterschreiben, auch wenn man noch in einem anderen Betrieb arbeitet. Das empfiehlt sich auch, erst mit dem neuen Arbeitsvertrag in der Tasche den alten Vertrag zu kündigen.
Wichtig ist nur, die Kündigungsfrist einzuhalten oder einen Aufhebungsvertrag zu machen.
(1) Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis von jedem Vertragspartner jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. (2) von der oder dem Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen. (3) Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Eben, genau das schrieb ich ja auch: Bis zum Ablauf der Probezeit gibt es keine Kuendigungsfrist.
Wollte nur den Gesetzestext zur Vollständigkeit dazu posten
Alles klar danke! Das kann rechtlich dann auch keine Folgen haben oder so? Also könnte ich rein theoretisch 2/3 Monate in dem einen Betrieb anfangen und schauen ob das etwas für mich ist. Und gleichzeitig könnte ich auch schon den anderen Vertrag unterschreiben, damit ich, wenn mir das andere nicht zusagt, wechseln kann?
Rechtlich hat dies keine Folgen, solange beim Beginn des neuen Arbeitsverhältnis nur der neue Arbeitsvertrag gilt und dein alter Arbeitsvertrag bis dahin fristgerecht gekündigt ist und nicht mehr gültig ist.
An der Stelle ist die Rechtsposition des ausbildenden Unternehmens sehr schwach. Die können nichts dagegen tun, und für Dich hat es keine nachteiligen Folgen. Du kannst von dem Vertrag zurücktreten.
Du kannst von dem Vertrag zurücktreten.
Zuruecktreten nicht aber z.Zt. noch fristlos kuendigen.
Dafür gibt's doch Probezeit und Kündigung
... gibt es bei Ausbildungsvertraegen bis zum Ablauf der Probezeit keine.