Ist es eine Straftat einen 10 Jährigen Kind von morgens (9 Uhr) bis Abends (22 Uhr) immer übers Wochenenden alleine zu lassen?

9 Antworten

Ja!§ 225 Mißhandlung von Schutzbefohlenen

(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren oder eine wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlose Person, die

1. seiner Fürsorge oder Obhut untersteht,

2. seinem Hausstand angehört,

3. von dem Fürsorgepflichtigen seiner Gewalt überlassen worden oder

4. ihm im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, quält oder roh mißhandelt, oder wer durch böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht, für sie zu sorgen, sie an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter die schutzbefohlene Person durch die Tat in die Gefahr

1. des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung oder

2. einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt.

(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

Das ist , wie oben erwähnt : Vernachlässigung der Aufsichtspflicht minderjähriger. Könnte eine Ordnungswidrigkeit sein. Außerdem ethisch und moralisch ist das aus meiner Sicht auch verwerflich. Sowie setzen Kinder in der Welt, um sie wieder im Stich zu lassen :-?? Ich nehme es Ihnen sehr übel: was ist wenn's mal brennt und es kommt evtl. zu tödliche Unfall :-! Wie können sie Ihre einstige Fehler wieder gutmachen ?? , Niemals können Sie das, geschweige Sie können sich das niemals auch verzeihen und tragen diese Schuldgefühle im ganzen Leben bis zum Ihrem Tod mit bei. Wollen Sie das ???

Bedenken Sie: Kindern sind Sinn des Lebens. Alles andere (Geld, Reichtum, Berühmtheit ect.) ist wertlos. Sie können nichts mitbringen 🙄 und auch nichts mitnehmen aus ihrem Leben. Aber Sie was hinterlassen... Freude und Ihre Kinder 💝

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Solang es keine Verletzungen des Kindes hervorruft ist es legal, jedoch würde ich es nicht empfehlen da kinder und alleine im Haus nicht zusammenpasst und schon so die meisten Unfälle im Haushalt entstehen

LG Hoffe konnte helfen

Eine Straftat ist das nicht. Aber Verletzung der Aufsichtspflicht und ganz sicher ein Grund um das Jugendamt darauf aufmerksam zu machen.