Ist es dem Arbeitgeber verpflichtet einen Samstag im Monat frei zugeben?
Meine Frage ist ob es im Arbeitsschutzgesetz steht ob man einen Samstag im Monat verpflichtet ist frei zubekommen. Ich arbeite im Einzelhandel und da bekomme ich nicht mal einen Samstag frei im Monat obwohl ich das brauche und pflicht ist zubekommen.
4 Antworten
Laut § 17 Abs. 4 des bayrischen Ladenschlussgesetzes haben Angestellte in Verkaufsstellen Anspruch auf einen freien Samstag pro Kalendermonat.
jeder mitdenkende ladenleiter sorgt dafür das alle umlaufend auch sonnabend frei haben. aber marktleiter sind das selten .
Schön wäre es wenn man 1 mal im Monat einen Samstag frei bekommen könnte das ist auch bei Mitarbeiter der Fall das man das nicht immer bekommt!
Grundsaetzlich ist der Samstag ein ganz normaler Werktag. Im Einzelhandel gibt es aber aufgrund des Ladenschlussgesetzes eine Sonderregelung. Gem. LadSchlG § 17 Abs. 4 koennen Arbeitnehmer in Verkaufsstellen verlangen, an mindestens einem Samstag im Monat von der Beschaeftigung freigestellt zu werden.
Ja, der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem in einer Verkaufsstelle taetigen Arbeitnehmer auf dessen Verlangen hin mindestens einen freien Samstag im Monat zu geben.
Dort steht es gar nicht. Wie ich bereits geschrieben hatte, steht es im Ladenschlussgesetz § 17 Abs. 4.
Gibt es einen BR bei euch? Schau in die Betriebsvereinbarung oder melde dich beim BR. Ein freier Samstag im Monat steht dir zu soviel ich weiss.
Meine Abteilungsleiterin hat mit meinem Chef gesprochen und er meinte es würde nur für minderjährige Azubis einen Samstag im Monat frei stehen und für volljährige wäre das freiwillig
Es ist doch verpflichtet einen Samstag im Monat frei zubekommen?