Ist eine Zahlungsaufforderung im Verwendungszweck einer Überweisung rechtens?

8 Antworten

Unrechtmäßig ist es jedenfalls nicht.

Auf diesem Weg kann das Unternehmen den Zahlungspflichtigen kontaktieren, ohne erst über die Bank die Anschrift des Kontoinhabers ermitteln zu müssen (was zudem zusätzliche Kosten verursacht).

Wenn der Zahlungspflichtige diese Versuche ignoriert oder nicht darauf reagiert, wird halt der herkömmliche Weg beschritten.

Eine Zahlungserinnerung hat keine besondere festgelegte Form. Sie kann sowohl mündlich, als auch schriftlich erfolgen. Ich persönlich finde es eher ungewöhnlich, dies per Verwendungszweck zu machen... Aber prinzipiell verboten ist das nicht.

Bei einer Mahnung sind bestimmte Normen einzuhalten, was ja durch das Inkassounternehmen auch gewährleistet ist.

Es ist vor allem nicht rechtmäßig, einen Einkauf per Lastschrift zu bezahlen, wenn das Konto keine entsprechende Deckung hat :D

Den Weg der Konatktaufnahme halte ich nicht potentiell für unrechtmäßig - ist halt ungewöhnlich.

Es ist aber generell nicht unüblich, jemandem via Verwendungszweck in einer Überweisung eine Nachricht zu senden :)

Dabei fiel uns auf, dass im Verwendungszweck der Gutschriften eine Zahlungsaufforderung stand.

Wenn Euch das erst nach fast 1/2 Jahr auffiel, dann kann Euch die Sache ja nicht so sehr stören :)


Lokisboss 
Beitragsersteller
 20.03.2022, 10:09

Das Konto war und ist immer gedeckt. Es ist extra so eingerichtet, dass sie nicht ins Minus gehen kann.

Vorwürfe sind übrigens keine adäquate Antwort.

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Agamemnon712  20.03.2022, 10:25
@Lokisboss
Das Konto war und ist immer gedeckt.
Die Lastschrift wurde von der Bank wegen mangelnder Deckung nicht eingelöst.

?

Vorwürfe sind übrigens keine adäquate Antwort.

Es sind auch keine Vorwürfe, zu welchen ich nicht berechtigt bin, sondern Feststellungen.

Zum Thema "abäquate Rückantwort":

Wie bereits in meiner Antwort dargestellt, ist die Kommunikationsform ggf. unüblich, aber nach meiner Kenntnis nicht verboten.

Adäquater geht es von mir nicht.

Die Tatsache, daß Du erst 10 Tage nach meiner Antwort kommentierst, zeigt mir erneut, daß es so wichtig nicht sein kann. Ich kümmere mich lieber um diejenigen, die tatsächlich Hilfe brauche und bin raus.

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Naja, ich hätte auch eher direkt einen Brief erwartet, aber so mussten sie den Kontoinhaber ja erstmal ermitteln. Somit war die Überweisung der einfachere Weg? Gehe mal nicht davon aus, dass es verboten ist, bzw. wüsste nicht wieso.


supermayerxxl  10.03.2022, 15:16

Wobei du nun aufpassen solltest, dass du nicht unnötig hohe Inkassogebühren zahlen musst, die fordern auch gerne mal zu viel. Bzw. fraglich, ob ihr die überhaupt zahlen müsst, im Grunde habt ihr ja keine schriftliche Mahnung (bzw. eben erst jetzt) bekommen.

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geheim007b  10.03.2022, 17:13

Sie haben erstmal nur die IBAN, keine Adresse. Für einen Brief muss erst eine teure Bankauskunft eingeholt werden, sie wollten für euch kosten sparen und haben versucht günstiger kontakt aufzunehmen.

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sie ist fair, denn sie verhindert erstmal 10-30€ gebühren die die Bank verlangen würde um auskunft zu geben. Interessanter ist dass die EC Karte für offline billing (also per Lastschrift) freigeschaltet ist, sollte bei u18 eigentlich nicht gehen.


Lokisboss 
Beitragsersteller
 20.03.2022, 10:12

Das Konto ist so eingerichtet, dass sie nicht ins Minus rutschen kann. Kartenzahlung ist auch u18 möglich.

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geheim007b  20.03.2022, 17:19
@Lokisboss

ja, aber nur mit pin. mit unterschrift sollte nicht gehen weil da nicht geprüft wird wie viel drauf ist. Es wäre ein Lastschriftkauf, und U18 darf man nicht auf Lastschrift bestellen

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