Ist eine Verbeamtung durch Therapie im Studium gefährdet?

3 Antworten

In der Regel gibt man bei der Untersuchung nicht die Therapie an sich an, sondern die dabei gestellten Diagnosen. Und wenn diese nicht auf eine wahrscheinliche Dienstunfähigkeit während der Verbeamtung schließen lassen, ist das auch kein Problem, dass man deswegen in Therapie war. Was der Amtsarzt dann allerdings als potenziell bedenklich einstuft, liegt in seinem Ermessen.

Woher soll der Amtsarzt das denn wissen?

man hört ja öfters das es nicht möglich wäre als Lehrer oder Lehrerin verbeamtet zu werden,wenn man eine Therapie hinter sich hat.

Kann so schlimm nicht sein, denn viele Lehrer haben sie ja zumindest vor sich


Inkognito-Nutzer   28.08.2024, 13:55

Muss man es nicht angeben?

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Hoegaard  28.08.2024, 13:59
@Inkognito-Beitragsersteller

In solchen Fragebögen wird meines Wissens nach aktuellen Erkrankungen/ Leiden gefragt, siehe Beispiel unten. Das heißt, über vergangene will man gar nichts wissen

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Das ist grundsätzlich eine individuelle Entscheidung. Darüber kannst du keine verbindliche Auskunft in einem Frageforum bekommen.


Inkognito-Nutzer   28.08.2024, 13:59

Weißt du, wo man sich da beraten lassen könnte?

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