Psychologen vermeiden wegen einer Verbeamtung?
Hallo zusammen, ich bin angestellte Lehrerin und werde in den nächsten Monaten eine Verbeamtung bekommen. Seit längerem habe ich das Gefühl, unter Depressionen zu leiden. Ich vermeide allerdings einen Psychologen aus Angst, nicht verbeamtet zu werden. Hat jemand Erfahrung? Liebe Grüße
5 Antworten
nun bei bestimmten Berufen wie Rettungsdienste Ärzte auch Lehrer kann es durchaus zu Situationen kommen wo man jemanden braucht der einen "wieder auf die Beine" stellt.
Bevor du mehr und mehr in Depressionen gelangst, solltest du Psychologen besuchen.
Denke nicht dass das auf deine Laufbahn bezüglich Beamtin negative Beurteilung hat aber sicher kann ich es nicht sagen
Ja, nicht erwähnen etc. - im Allgemeinen wirst nicht verbeamtet dann. Nach einer gewissen Zeit ohne Symptome gilt man als geheilt (weiß die Zeit nicht unterscheidet sich auch bestimmt je nach Bundesland) und kann verbeamtet werden, das entscheidet aber der Amtsarzt etc. - Deswegen kann der Status Beamter auf Probe auch verlängert werden bis auf 5 Jahre oder eben bei etwas anderem oder wieder auftritt - ganz verwehrt werden.
Du kannst den Psychologen komplett selbst zahlen, dann taucht das nirgendwo auf.
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Nach der endgültigen Verbeamtung auf Lebenszeit ist das kein Problem mehr, sofern nicht herrauskommt, dass etwas verheimlicht hast.
Ist besch***en vom Staat - ist aber so.
Das hat vielleicht nicht unbedingt etwas mit der Verbeamtung zu tun, aber damit, ob Du dann eine private Krankenversicherung bekommst. Da musst Du offenlegen, welche Ärzte, Therapien etc Du bisher gemacht hast und dementsprechend wird Dein Tarif eingestuft. Und das kann tatsächlich schnell bei einer Psychotherapie ein Problem werden.
Der Psychologe unterliegt doch der Schweigepflicht. Mit Deiner Verbeamtung hat das nichts zu tun.
Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun. Psychologen unterliegen der Schweigepflicht. Das wird deine Arbeitsstelle gar nicht erfahren, dass du zum Psychologen gehst. Das wird vom Psychologen gar keiner erfahren. Denn der hat wie gesagt Schweigepflicht.
Das ist nicht richtig - die Verbeamtung kann verwehrt werden deswegen.