Ist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten im Mietvertrag wirksam?

6 Antworten

Von Experte Gerhart bestätigt

Vermieter müssen die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten. Siehe BGB § 573c Absatz 1

Danach verlängert sich die Kündigungsfrist für Vermieter nach 5 und 8 Jahren um jeweils 3 Monate.

Ein Kündigung seitens des Vermieters ist nur aus berechtigtem Interesse oder wichtigem Grund zulässig.

Ausnahme Mieter und Vermieter wohnen im selben Haus mit nur 2 Wohnungen. Siehe BGB § 573a


Wikifreak  01.07.2024, 11:46

Und wichtig zu ergänzen: Die Vertragsparteien dürfen von der gesetzlichen Regelung nicht zu Lasten des Mieters abweichen (§ 573a Abs. 4 BGB).

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anitari  01.07.2024, 12:18
@Wikifreak

Richtig. Eine längere als die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter wäre unwirksam.

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Wenn du schon >5 Jahre da wohnst, nicht ca 5 Jahre und es sind dann weniger, sind es 6 Monate.

Die 3 Monate im Vertrag sind nichtig.

Für den Mieter sind es immer 3 Monate.

Vermieter 3, 6, 9

bei >5 und >8j

Auch wenn das so im Vertrag eigens vereinbart ist, kann sich der Vermieter nicht über die Bestimmungen des §573 hinweg setzen.

  1. kommt es sehr auf die Begründung für die Kündigung durch den Vermieter an und 2. verlängert sich die Kündigungsfrist gemäß §573 c nach 5 bzw. 8 Jahren Mietdauer und das kann nicht durch Vereinbarung umgangen werden.

Seid Ihr prinzipiell mit der Kündigung einverstanden oder wollt ihr weiterhin in der Wohnung wohnen? Dann prüft mal die Begründung für die Kündigung.

(Sofern das ganze in Deutschland "spielt".)

Wenn das im Mietvertrag so vereinbart wurde, gilt das. Genau 5 Jahre Mietdauer sind auch noch kein Grund, die Kündigungsfrist zu verlängern.

Du kannst aber Widerspruch einlegen. Dann verlängert die sich halt. Oder auch, wenn Du nicht rechtzeitig eine andere Wohnung findest.


anitari  01.07.2024, 11:41
Genau 5 Jahre Mietdauer sind auch noch kein Grund, die Kündigungsfrist zu verlängern.

Da ist das BGB aber anderer Ansicht

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ChristianLE  01.07.2024, 11:39
Wenn das im Mietvertrag so vereinbart wurde, gilt das. Genau 5 Jahre Mietdauer sind auch noch kein Grund, die Kündigungsfrist zu verlängern.

Da sagt der § 573c BGB aber was anderes. Da verlängert sich die Frist nach 5 Jahren Mietzeit auf 6 Monate.

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bwhoch2  01.07.2024, 11:49
@ChristianLE

... und es steht am Ende noch drin, dass jede andere Vereinbarung zum Nachteil des Mieters unwirksam ist.

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Blindi56  01.07.2024, 12:19
@ChristianLE

Ja, die gesetzliche, wenn nichts anderes vereinbart ist. Deshalb kann man dann auch Einspruch einlegen. Und es ist hier grenzwertig, wenn es genau 5 Jahre sind....

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Was heißt "ca. 5 Jahre"? Sind es mehr als 5 Jahre oder weniger? Wenn es mehr als 5 Jahre sind, dann beträgt die Frist mindestens 6 Monate. Siehe § 573c BGB.

Wie ist die ordentliche Kündigung begründet?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Immobilienfachwirt/Immobilientechniker