ist eine arbeitsunfähigkeitsbescheinigung das gleiche wie ein attest?
ich war letzte woche freitag krankheitsbedingt nicht bei der arbeit und an der Uni und musste meine ärztliche bescheinigung heute nachreichen. Dabei ist mir aufgefallen, das eine AU nicht gleich ein Attest ist, was von den Profs gefordert wird, wenn man nicht am Unterricht teilnimmt. Hab mich beim arzt natürlich untersuchen lassen, aber hab für beide Fälle einen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kurz AU bekommen für die Arbeit ist das kein problem, aber gilt das auch für die Uni oder muss ich mir für die Uni einen Attest ausstellen lassen? und geht das noch rückwirkend? Hab es schon beim Prof im Briefkasten abgegeben jedoch noch keine Reaktion erhalten, falls das nicht akzeptiert wird und hatte das gerade im Kopf..
2 Antworten
Frag den Professor, bzw. das Sekretariat von dem Fachbereich. Für Prüfungen ist es so, dass die Uni in der Regel ein Attest braucht. Der Unterschied ist, dass eine AU allgemein gehalten ist (Arbeitgeber bekommt keinen Grund, etc...) Ein Attest bescheinigt die Unfähigkeit für eine bestimmte Tätigkeit: z.B. aus gesundheitlichen Gründen kann nicht an der Prüfung teilgenommen werden.
Es gibt sogar Universitäten, die eine Schweigepflichtsentbindung fordern, sodass der genaue Grund beim Arzt nachgefragt werden kann. Zumindest vor 10 Jahren wurde das in Deutschland auch von Gerichten als zulässig bestätigt.
Wenn du beim Arzt warst, sollte es kein Problem sein, rückwirkend ein Attest für den Tag auszustellen - er hat ja deine Diagnose im Computer.
ist eine arbeitsunfähigkeitsbescheinigung das gleiche wie ein attest?
Nein.