Ist diese Reaktion auf die Beleidigung angemessen?

10 Antworten

Hallo!

Hier muss man erst mal beweisen, was da überhaupt im Detail gelaufen ist -------> es steht bei solchen Streitigkeiten immer gern AUssage gegen Aussage, sodass es am Ende auf einen Vergleich rausläuft & somit ein Verfahren bzw. eine Anzeige witzlos ist. Der Jurist wird leugnen, jemals etwas Beleidigendes gesagt zu haben, die Informatiker werden auch ihren Schritt verniedlichen bis garnicht erst zugeben. Und dann weiß auch das Gericht nicht, was war. Es sei denn, es gibt Zeugen. Wenn es keine direkten Zeugen gab, ist Endstation.

Ansonsten: Beide Reaktionen empfinde ich als "voll Panne"... und kindisch, sorry! Gerade Studenten bzw. Leute, die vor nicht allzu langer Zeit ein "Reifezeugnis" ablegten sollten wissen, dass das Kappes ist... und weder andere beleidigen noch Feuer mit Feuer bekämpfen. Man staunt immer wieder, wie unreif manche doch sind, die sich selbst als "extrem weit" einstufen... sorry!

Blöde Bemerkungen werden ignoriert oder - noch besser . garnicht erst losgelassen.


WalterE  07.11.2016, 16:53

Wobei ich sagen muss, ich schüttle auch über den Juristen den Kopf. Es gibt an Unversitäten schon eine gewisse Kleiderordnung, aber da fallen die Juristen eher nicht durch besonders edle Kleidung auf. Und sich über Informatiker lustig machen ist schon selten dumm, denn diese sind eben noch lockerer gekleidet als die Juristen. UU rennt da der Prof selbst im Holzfällerhemd durch die Gegend. 

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Die Reaktion ist vielleicht menschlich verständlich, aber dennoch strafbar. Außerdem macht sich der Informatiker auch noch schadensersatzpflichtig.

Hier gibt es auf beiden Seiten Fehlverhalten. Der Jurastudent erfüllt wohl den Straftatbestand der Beleidigung (§ 185 StGB), wenn man die Äußerung als Missachtung der Person der Informatiker bewertet. Wenn die Informatiker für diese Äußerung den Jurastudenten zur Verantwortung ziehen wollen, dann müssen sie dies über die vom Rechtsstaat gewährten Wege tun - Selbstjustiz dagegen ist nicht erlaubt, und das ist auch gut so. An eine Notwehr zu denken, ist hier abwegig. Denn erstens ist der Angriff (ja, die Beleidigung stellt einen solchen dar) schon längst beendet, sodass schon keine Notwehrlage vorliegt. Und außerdem ist es bei einer Notwehr gegen eine Beleidigung immer höchst problematisch, ob ein körperliches Zur-Wehr-Setzen erforderlich im Sinne des § 32 StGB ist, um den Angriff zu beenden.

Auf Seiten des Informatikers ergibt sich dann, dass er sich wegen Körperverletzung (§ 223 StGB) strafbar gemacht hat und außerdem noch Schadensersatz (Behandlungskosten) und Schmerzensgeld nach §§ 823, 249, 250, 253 BGB zahlen muss. Was die strafrechtliche Bewertung der Körperverletzung angeht, wird sicherlich mildernd die vorangegangene Beleidigung in die Bewertung eingehen. Dennoch gehört ein solches Verhalten bestraft, da eine Billigung desselben einer Selbstjustiz Tür und Tor öffnen würde.

Das Ganze hat übrigens nichts mit den angesprochenen Personengruppen zu tun, sondern gilt für jeden, unabhängig von Beruf oder sontigem.


WalterE  07.11.2016, 15:29

Wobei die Ohrfeige gegen die Beleidigung immer noch in den Lehrbüchern steht. Ich spare mir jetzt einen längeren Exkurs über die tatsächlich sinkende Gewaltbereitschaft in unserer Gesellschaft. Es kann schon sein dass Gewalt gegen gewaltlose Handlungen heute nicht mehr wirklich akzeptabel sind.

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Friedel1848  07.11.2016, 15:32
@WalterE

Ich sagte ja, es ist problematisch und kommt ganz auf den Einzelfall an. Ein körperliches Wehren gegen eine Beleidigung kann unter Umständen durch Notwehr gerechtfertigt sein.

Das ist hier aber irrelevant, weil der Angriff längst vorüber ist und somit schon keine Notwehrlage vorliegt.

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Das "Beinstellen" finde ich etwas unbeholfen. Besser wäre es doch, dem Juristen einen ebenso passenden Spruch als Retourkutsche zu geben. Das Beinstellen als körperliche Reaktion kann man auch als Unbeholfenheit werten, sich sprachlich adäquat wehren zu können.

Angemessen ist weder die Beleidigung noch die Reaktion darauf. Ihr seid an der Uni, da sollte man das Kapitel mit den "Schulhofzankereien" abgeschlossen haben


WalterE  07.11.2016, 15:20

Der Carcer gehört wieder eingeführt ;) 

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meines Erachtens war der Angriff bereits beendet. Es besteht hier zwar eine Notwehrsituation während des Angriffs, man hätte etwa den Juristen mit einem Gegenstand bewerfen können oder ihn ohrfeigen dürfen ;) So aber, rechtswidriger Angriff mit der Folge einer Körperverletzung.


chris006  07.11.2016, 15:43

Ne Beleidigung ist kein körperlicher Angriff, es lag nie ein Angriff vor, denn die körperliche Integrität war nie konkret gefährdet. Jeglicher Angriff seitens der Informatiker ist einfach nur als solcher zu betrachten und nicht gerechtfertigt oder entschuldigt.

Hört einfach auf den Leuten so einen Blödsinn zu verzapfen sonst gehn die bei jeder Beleidigung davon aus, dass es okay ist zuzuschlagen, denn es is ja eh gerechtfertigt.

Notwehr bei einer Beleidigung, dass ich nicht lache... (oder weine)

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chris006  07.11.2016, 15:48
@chris006

Betonung auf körperlich. (Wir sprechen von Körperverletzung die gerechtfertigt sein soll) Ein verbaler Angriff, der durch körperliche Gewalt beendet wird.... Notwehr? lol. Rechtfertigung egal wie... eher nicht meine Freunde...

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