Ist die Verjährung der Ordnungswidrigkeit eingetreten?

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"Beispielrechnung für die Verjährung vom Bußgeldbescheid: Haben Sie am 13. April eine Ordnungswidrigkeit laut Straßenverkehrsordnung begangen, so verjährt diese, wenn der Bußgeldbescheid nicht bis zum 12. Juli ausgestellt wurde. Denn: Der Tag des Ablaufens der Frist geht dem Tag des Vergehens voraus, somit läuft die Frist also immer einen Tag zuvor ab."

In deinem Fall wurde der Bescheid am 10.06.2024 ausgestellt, ist also noch nicht verjährt, da die Ordnungswidrigkeit am 11.03.2024 begangen wurde.