Ist die Verjährung der Ordnungswidrigkeit eingetreten?
Moin, hab eine Anhörung bekommen, weil ich die Höchstgeschwindigkeit überschritten habe. Tut auch nicht extrem weh, sind nur 30€. Wollte trotzdem mal fragen, ob das Ding nicht schon verjährt ist? Geblitzt wurde ich am 11.03.24 um 11:59 und ausgestellt wurde das Schreiben am 10.06.24. Poststempel ist auch der 10.06. drauf. Aber zugestellt wurde es mir ja erst heute, am 11.06.24. Jetzt bin ich mir unsicher, ob die Verjährung von 3 Monaten bei OW bereits eingetreten ist.
1 Antwort
"Beispielrechnung für die Verjährung vom Bußgeldbescheid: Haben Sie am 13. April eine Ordnungswidrigkeit laut Straßenverkehrsordnung begangen, so verjährt diese, wenn der Bußgeldbescheid nicht bis zum 12. Juli ausgestellt wurde. Denn: Der Tag des Ablaufens der Frist geht dem Tag des Vergehens voraus, somit läuft die Frist also immer einen Tag zuvor ab."
In deinem Fall wurde der Bescheid am 10.06.2024 ausgestellt, ist also noch nicht verjährt, da die Ordnungswidrigkeit am 11.03.2024 begangen wurde.