Ist die Lehrerin im Recht, die die Hausaufgabe eines Schülers vor der Klasse präsentiert ohne dessen Wissen und Zustimmung?

Die Lehrerin hat richtig gehandelt 76%
Die Lehrerin muß eine Disziplinarstrafe bekommen 18%
Die Lehrerin gehört strafrechtlich verfolgt 6%

17 Stimmen

4 Antworten

Die Lehrerin hat richtig gehandelt

Sofern niemand weiß, von wem die schlechte Lösung war, ist das Vorgehen durchaus pädagogisch sinnvoll, weil man bekanntlich auch gut anhand von falschen Lösungen lernen kann.

Allerdings hätte die Lehrkraft nicht unbedingt die Qualität der Arbeit vorgeben müssen, denn dies hätten die Schüler ebenfalls selbst herausfinden können.


Fabulant 
Beitragsersteller
 18.06.2024, 21:03

Kann man wirklich so dumm sein, nicht zu verstehen, daß das nach 5 Minuten Getuschel herauskommt, wer das war?

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RobertLiebling  18.06.2024, 21:09
@Fabulant

Es wird vermutlich nicht zielführend sein, hier alle zu beleidigen, deren Antwort dir nicht gefällt.

Du hast eine Frage gestellt, lerne zu akzeptieren, dass dich nicht deswegen alle in deiner Opferrolle bestätigen.

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Cogitoergosum99  18.06.2024, 21:10
@Fabulant

Selbiges gilt dann allerdings auch für das Anschreiben des sog. Notenspiegels bei Klassenarbeiten bezogen auf die schlechten Ergebnisse. Da liegt dann aber das Problem auch eher bei der Klassengemeinschaft als bei der. Lehrkraft.

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Die Lehrerin hat richtig gehandelt

Sie hat ja den Urheber der Hausaufgabe anonym gelassen. 🤓 - einmal ein Klugscheißersatz von mir 😁


Fabulant 
Beitragsersteller
 18.06.2024, 20:59

Das kommt natürlich schnell heraus, wenn mitgeteilt wird, daß A ein Schüler der Klasse sei.

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Wenn nicht gesagt wurde von wem diese Lösung stammt sehe ich da kein Problem. Als „richtig“ würde ich es jetzt nicht unbedingt bezeichnen, aber sie hat nichts falsch gemacht


Fabulant 
Beitragsersteller
 18.06.2024, 20:58

Das kommt natürlich schnell heraus, wenn mitgeteilt wird, daß A ein Schüler der Klasse sei.

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taramrs912  18.06.2024, 20:59
@Fabulant

Warum sollte das schnell rauskommen? Kann doch von jeder X-beliebigen Person stammen

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taramrs912  18.06.2024, 21:00
@Fabulant

Beleidigst du mich jetzt nur weil ich dir kein Recht gebe? Das ist wirklich peinlich. Und warum sollte das jetzt schnell rauskommen.

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Cogitoergosum99  18.06.2024, 21:07
@taramrs912

Es würde allenfalls herauskommen können, wenn noch andere Schüler von A abgeschrieben hätten. Aber es ist ja sogar erlaubt, einen Schüler öffentlich an der Tafel eine Aufgabe lösen zu lassen - auch auf die Gefahr hin, dass er sich blamiert. Also kann A noch von Glück reden, dass so diskret vorgegangen wurde und der Fokus eindeutig auf dem Lernfortschritt der Klasse lag. Allerdings sollte durchaus pädagogisches Geschick angewandt werden, damit sich Schüler A, der sich immerhin redlich bemüht hat, nicht als Versager vorkommt.

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taramrs912  18.06.2024, 21:09
@Cogitoergosum99

Wenn kreuz und quer voneinander abgeschrieben wird, dann kann letztendlich ja gar nicht mehr nachverfolgt werden wer der ursprüngliche Verfasser war

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Die Lehrerin hat richtig gehandelt

Ja, die Lehrerin hat absolut richtig gehandelt. Der Name des Schülers würde nicht genannt und von seinen Fehlern können alle anderen lernen.