Dürfen Lehrer Hausaufgaben "bewerten" ohne Weiteres?
Ich gehe in die 11te Klasse eines Gymnasiums in der Oberstufe. Nun haben wir die Hausaufgaben verbessert, aber ich habe sie daheim vergessen ohne es am Anfang der Stunde der Lehrerin anzukündigen. Nun hat sie mich aufgerufen meine Ergebnisse vorzustellen, doch ich hatte ja nichts da. Am Ende der Stunde sagt sie zu mir, sie hätte deshalb 0 Punkte eingetragen und somit die 14 Punkte (die ich eigentlich als Unterrichtsbeitrag hatte) auf 7 Punkte halbiert. [(14+0)/2 = 7] Darf sie das einfach so?
8 Antworten
Ja natürlich jederzeit Hausaufgaben einsammeln und benoten. Wenn du sie nicht dabei hast, und die Lehrerin deine Haben will, dann ist das halt eine 6,0. Bedenklicher halte ich jedoch schriftliche Noten mit mündlichen zu mischen - das ist in vielen Bundesländern nicht zulässig.
Bedenklicher halte ich jedoch schriftliche Noten mit mündlichen zu mischen
Sofern das die Fachkonferenz (an der Schule) des jeweiligen Faches festlegt, ist das kein Problem. Die sog. "sonstige Mitarbeit" (ergo die Note in Nebenfächern) setzt sich meistens aus der Note für eine Mappe, für mündliche Mitarbeit, für Lernzielkontrollen und sonstigen Kompetenzen (z.B. Mikroskopierfähigkeiten in der Biologie) zusammen. Hier wird gemischt und das darf auch.
Versteh die Lehrer auch nicht immer mit ihren ganzen Systemen und so. Ich glaub aber, das sie es machen darf .
In NRW dürfen Hausaufgaben nicht bewertet werden, weil z.B. nicht klar ist, ob sie jemand anders angefertigt hat.
Sie hat die Hausaufgaben aber vergessen, bzw. konnte sie nicht vorlegen. Und das wird sehr wohl bewertet.
In NRW wird und darf eine Hausaufgabe definitiv nicht bewertet werden. Und das ist auch gut und richtig so.
Ob das in dem Fall des Fragestellers auch der Fall ist, wird sich nach der Nennung seines Bundeslandes zeigen.
Dann dürten dort ja aber auch keine Referate, Gruppenarbeiten oder Hausarbeiten benotet werden!? Wie setzt sich dann bitte die Note zusammen?
Referate werden im Unterricht gezeigt, Gruppenarbeiten werden im Unterricht durchgeführt und bei Hausarbeiten gibt man Quellen an und setzt noch seine Unterschrift am Ende drunter, dass das nur die eigene Leistung ist. Das ist alles kein Problem.
Ist ja interessant. Und nur weil man die Unterschrift drunter setzt, ist das Beweis genug, dass man es selbst gemacht hat? Lächerlich.
Und nur weil man die Unterschrift drunter setzt, ist das Beweis genug, dass man es selbst gemacht hat?
Ist kein "Beweis", sondern eine Erklärung an Eides Statt. Das ist absolut gängig bei wissenschaftlichen Arbeiten.
Darf ich nach deiner beruflichen Qualifikation fragen?
Sonderbar, denn eine Unterschrift kann man auch unter Hausaufgaben setzen.
Kursarbeiten sind eigentlich auch wissenschaftliche Arbeiten und unter diese setzt man auch keine Unterschrift. Dein genanntes Schulsystem, weißt also deutliche Defizite auf.
Ich wüsste nicht, was es das Internet angeht und auch nicht, was diese Information hier zur Sache tut.
Ich wüsste nicht, was es das Internet angeht und auch nicht, was diese Information hier zur Sache tut.
Das wäre für mich interessant um zu erfahren, ob du a) überhaupt Akademiker (nichts gegen Nicht-Akademiker, ist für diese Diskussion aber schon relevant) bist b) irgendwie ansatzweise gleichberechtigter Diskussionspartner bist (eher nicht, da du eher schwächer argumentierst) oder du c) deine Informationen nur aus Facebook und gf.net hast.
Interessant wie sich wildfremde Leute das Recht heraus nehmen über andere zu Urteilen.
Oje ^^
Also, Hausaufgaben dürfen zumindest in Bayern nicht ohne weiteres bewertet werden...
Das steht auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst:
Hausaufgaben in Form häuslicher Hefteinträge können allerdings nicht als fachliche schriftliche Leistungsnachweise (Art. 52 Abs. 1 BayEUG) gelten, deren Bewertung als einzelne schriftliche Leistung (Art. 52 Abs. 3 BayEUG) in die fachliche Zeugnisnote eingeht. Etwas anderes gilt nur, soweit die Schulordnungen bestimmte zu Hause zu fertigende Arbeiten ausdrücklich bei der Auflistung der Leistungsnachweise nennen, so z. B. Seminararbeiten nach § 56 GSO, Deutsche Hausaufgaben und Schriftliche Hausarbeiten nach §§ 47 Abs. 2 Satz 5, 49 Abs. 1 WSO, Berichte nach § 24 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 8 BFSOHwKiSO und Seminararbeiten nach §§ 44 Abs. 1 Satz 1, 46 FOBOSO. Solche Arbeiten zählen ebenfalls zu den fachlichen schriftlichen Leistungen im Sinne des Art. 52 Abs. 1 Satz 1 BayEUG.
Damit kann ich den Inhalt zwar abfragen, die Hausaufgabe aber nicht einsammeln und dann einfach eine Note vergeben^^
MfG
Keine vorgelegt. Setzen sechs
Sie hat die Hausaufgaben aber vergessen, bzw. konnte sie nicht vorlegen. Und das wird sehr wohl bewertet. Und mal ganz ehrlich: Wer das in der Oberstufe noch immer nicht kapiert hat, der wird zu Recht mit 0 Punkten bestraft.