Dürfen Lehrer Hausaufgaben "bewerten" ohne Weiteres?

8 Antworten

Ja natürlich jederzeit Hausaufgaben einsammeln und benoten. Wenn du sie nicht dabei hast, und die Lehrerin deine Haben will, dann ist das halt eine 6,0. Bedenklicher halte ich jedoch schriftliche Noten mit mündlichen zu mischen - das ist in vielen Bundesländern nicht zulässig.


stinkertum  25.11.2014, 14:10

Bedenklicher halte ich jedoch schriftliche Noten mit mündlichen zu mischen

Sofern das die Fachkonferenz (an der Schule) des jeweiligen Faches festlegt, ist das kein Problem. Die sog. "sonstige Mitarbeit" (ergo die Note in Nebenfächern) setzt sich meistens aus der Note für eine Mappe, für mündliche Mitarbeit, für Lernzielkontrollen und sonstigen Kompetenzen (z.B. Mikroskopierfähigkeiten in der Biologie) zusammen. Hier wird gemischt und das darf auch.

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DerBlock 
Beitragsersteller
 25.11.2014, 14:19

Gehe an ein bayerisches Gymnasium :)

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Versteh die Lehrer auch nicht immer mit ihren ganzen Systemen und so. Ich glaub aber, das sie es machen darf .

Das darf Sie machen. Ich währe ja in der Pause nach Hause gelaufen ,und hätte Sie geholt.

In NRW dürfen Hausaufgaben nicht bewertet werden, weil z.B. nicht klar ist, ob sie jemand anders angefertigt hat.


calimera90  25.11.2014, 14:05

Sie hat die Hausaufgaben aber vergessen, bzw. konnte sie nicht vorlegen. Und das wird sehr wohl bewertet. Und mal ganz ehrlich: Wer das in der Oberstufe noch immer nicht kapiert hat, der wird zu Recht mit 0 Punkten bestraft.

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stinkertum  25.11.2014, 14:06
@calimera90
Sie hat die Hausaufgaben aber vergessen, bzw. konnte sie nicht vorlegen. Und das wird sehr wohl bewertet.

In NRW wird und darf eine Hausaufgabe definitiv nicht bewertet werden. Und das ist auch gut und richtig so.

Ob das in dem Fall des Fragestellers auch der Fall ist, wird sich nach der Nennung seines Bundeslandes zeigen.

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FashionloverXXI  25.11.2014, 14:08
@stinkertum

Dann dürten dort ja aber auch keine Referate, Gruppenarbeiten oder Hausarbeiten benotet werden!? Wie setzt sich dann bitte die Note zusammen?

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stinkertum  25.11.2014, 14:12
@FashionloverXXI

Referate werden im Unterricht gezeigt, Gruppenarbeiten werden im Unterricht durchgeführt und bei Hausarbeiten gibt man Quellen an und setzt noch seine Unterschrift am Ende drunter, dass das nur die eigene Leistung ist. Das ist alles kein Problem.

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FashionloverXXI  25.11.2014, 14:21
@stinkertum

Ist ja interessant. Und nur weil man die Unterschrift drunter setzt, ist das Beweis genug, dass man es selbst gemacht hat? Lächerlich.

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stinkertum  25.11.2014, 14:26
@FashionloverXXI
Und nur weil man die Unterschrift drunter setzt, ist das Beweis genug, dass man es selbst gemacht hat?

Ist kein "Beweis", sondern eine Erklärung an Eides Statt. Das ist absolut gängig bei wissenschaftlichen Arbeiten.

Darf ich nach deiner beruflichen Qualifikation fragen?

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FashionloverXXI  25.11.2014, 14:35
@stinkertum

Sonderbar, denn eine Unterschrift kann man auch unter Hausaufgaben setzen.

Kursarbeiten sind eigentlich auch wissenschaftliche Arbeiten und unter diese setzt man auch keine Unterschrift. Dein genanntes Schulsystem, weißt also deutliche Defizite auf.

Ich wüsste nicht, was es das Internet angeht und auch nicht, was diese Information hier zur Sache tut.

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stinkertum  25.11.2014, 14:39
@FashionloverXXI

Ich wüsste nicht, was es das Internet angeht und auch nicht, was diese Information hier zur Sache tut.

Das wäre für mich interessant um zu erfahren, ob du a) überhaupt Akademiker (nichts gegen Nicht-Akademiker, ist für diese Diskussion aber schon relevant) bist b) irgendwie ansatzweise gleichberechtigter Diskussionspartner bist (eher nicht, da du eher schwächer argumentierst) oder du c) deine Informationen nur aus Facebook und gf.net hast.

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DerBlock 
Beitragsersteller
 25.11.2014, 14:31

Bayern :)

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Oje ^^

Also, Hausaufgaben dürfen zumindest in Bayern nicht ohne weiteres bewertet werden...

Das steht auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst: 

Hausaufgaben in Form häuslicher Hefteinträge können allerdings nicht als fachliche schriftliche Leistungsnachweise (Art. 52 Abs. 1 BayEUG) gelten, deren Bewertung als einzelne schriftliche Leistung (Art. 52 Abs. 3 BayEUG) in die fachliche Zeugnisnote eingeht. Etwas anderes gilt nur, soweit die Schulordnungen bestimmte zu Hause zu fertigende Arbeiten ausdrücklich bei der Auflistung der Leistungsnachweise nennen, so z. B. Seminararbeiten nach § 56 GSO, Deutsche Hausaufgaben und Schriftliche Hausarbeiten nach §§ 47 Abs. 2 Satz 5, 49 Abs. 1 WSO, Berichte nach § 24 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 8 BFSOHwKiSO und Seminararbeiten nach §§ 44 Abs. 1 Satz 1, 46 FOBOSO. Solche Arbeiten zählen ebenfalls zu den fachlichen schriftlichen Leistungen im Sinne des Art. 52 Abs. 1 Satz 1 BayEUG.

Damit kann ich den Inhalt zwar abfragen, die Hausaufgabe aber nicht einsammeln und dann einfach eine Note vergeben^^

MfG