Ist die Ip in dem Fall verfolgbar?
Ich beschäftige mich in meinem Studium zum Teil mit Informationssicherheit und etwas Jura und fände das ganz interessant und hilfreich zum Thema Datenschutz und auch besonders für den Jura Teil.
Ip Adressen sind in Deutschland ja irgendwie zwischen 7 Tagen und 10 Wochen gespeichert und zuzuordnen.
Beispiel: Nutzer 1 googelt mit seiner Ip 123456790 nach dem Wetterbericht.
Bis maximal 10 Wochen könnte der Provider das noch zuordnen.
Jetzt bekommt Nutzer 1 aber nicht regelmäßig eine neue Ip, sondern nur durch einen manuellen Neustart des Routers. Nutzer 1 startet seinen Router aber nicht neu.
Kann der Provider dann auch noch nach 10 Wochen zuordnen, welchen Wetterbericht Nutzer 1 sich angesehen hat?
Wenn ich nun als Provider tätig bin, könnte ich dann theoretisch Verbindungsdaten völlig legal länger als 10 Wochen sammeln so lange der Nutzer sich nicht manuell eine neue Ip besorgt? Habe ich dann als Provider eine Art Gesetzeslücke?
3 Antworten
Es wird gespeichert, welchem Teilnehmer welche IP-Adresse zu welchem Zeitpunkt zugeordnet war. Daher ist vollkommen egal, wie oft du zwischendurch eine neue IP zugewiesen bekommst.
Der Provider darf nur Daten sammeln, für die es eine Rechtsgrundlage gibt (gesetzlicher oder vertraglicher Art).
Datenchutz wird hier zum glück noch relativ groß geschrieben. Sollte man herausfinden, dass die Daten gestohlen wurden, und das wird man, wenn der jenige der sie stiehlt damit Schindluder treibt, wird die betreffende Person
- ihren Job die längste Zeit gehabt haben
- wahrscheinlich eine Weile lang auf Staatskosten wohnen
- danach so schnell keinen dertigen Job mehr finden oder machen dürfen
lg, Anna
Ich fürchte da einen Grunddenkfehler bei dir. Eine IP ist in der Regel keinem Nutzer zuzuordnen. Beispiel:
Du nutzt das WLAN Deines Lieblingsrestaurants und schaust nach dem Wetterbericht. Wie soll diese Anfrage Dir zugeordnet werden?
Oder Du wohnst in einer WG. Oder, oder oder.