Ist die deutsche Justiz zu lasch?
In diesem Artikel steht (https://www.waz.de/region/rhein-und-ruhr/sind-die-deutschen-richter-zu-lasch-id226898943.html)
„Der Rechtsstaat wird von unseren Richtern demontiert“, schimpft ein Leser. Sechs Jahre Haft für einen Mann, der eine Frau vergewaltigt hat, das Urteil hat nicht nur ihn aufgebracht. 166 Kommentare stehen unter dem Artikel über den Prozess im Internet, und „die deutsche Justiz ist ein Witz“ gehört zu den freundlicher formulierten Kritiken.
Keine Ahnung von welchem Fall da die Rede ist, allerdings gibt es doch auch deutlich unter 6 Jahren Haftstrafe Verurteilungen in solchen Fällen. Warum wird also gearde das als Indiz genommen, die Justiz sei zu lasch. Es gibt auch Fälle, wo die Strafe nur auf Bewährung war.
Und laut Strafgesetzbuch reicht die Strafe maimal bis zu 5 Jahre, wenn ich das richtig gelesen habe.
Worin besteht hier also der Eklat?
7 Antworten
Man kann ein Gerichtsurteil nur dann richtig beurteilen, wenn man die Urteilsbegründung kennt. Jeder Fall ist ein Einzelfall und wird als solcher behandelt. Deshalb gibt es für dieselbe Straftat unterschiedliche Strafzumessungen.
Das Strafmaß ist von den Tatumständen, der Schwere der Tat, der Beweise, des Tatmotivs, der Person des Täters abhängig. Beispielsweise wird ein Jugendlicher nach dem Jugendstrafrecht verurteilt, ein Vorbestrafter oder ein einschlägiger Wiederholungstäter wird höher bestraft, als wenn der Angeklagte Ersttäter ist. Das Gericht entscheidet nach diesen Kriterien. All das ist bei jedem Fall anders und deshalb wird jeder Fall anders juristisch beurteilt.
Wenn das Strafmaß zu niedrig ist, wird die Staatsanwalt ein Rechtsmittel einlegen. Dann entscheidet die nächst höhere Instanz über die Strafe. Sie kann erhöht oder auch verringert werden.
Natürlich ist es für Dritte ohne entsprechendes Hintergrundwissen einfach, über die Justiz zu schimpfen.
Für eine Urteilsfindung sind viele Faktoren zu berücksichtigen - Faktoren, welche eben Außenstehenden nicht bekannt sind (und das Urteil positiv wie auch negativ beeinflussen können). Und es gibt vielfach für die Richter innerhalb des STGB einen gewissen Spielraum, in dem er sich mit seinem Urteil bewegen kann.Abgesehen davon: Jedes Urteil ist eine Einzelfallentscheidung.
In der Öffentlichkeit hört man nur den Tatvorwurf und das Urteil.......
Ich denke nicht, dass die Justiz zu lasch ist - so, wie es ist, ist es gut.
Ja, aber warum dann so ein Eklat? Ja, der Rest des Artikels ist nicht lesbar, aber hier liegt die Betnung ja klar auf dem einen Satz "Sechs Jahre Haft für einen Mann, der eine Frau vergewaltigt hat, das Urteil hat nicht nur ihn aufgebracht." Aber warum, wenn es über die Strafe im Gesetz hianus geht. Weshalb ist das jetzt ein Indiz für eine lasche Justiz?
Es gibt leider viele die mit einem urteil nicht einverstanden sind! Egal ob bei jugendliche oder Erwacksene manche würden den täter lieber selber Lynchen Stadt dem Richter Das neutral entscheiden lassen den der muss ja auch abwiegen was Rechtlich geht und ob es Sachen gibt die für den angeklagten Sprechen!
Früher gab es viele solche fälle die von 16 -17 järiegen aus rache erfunden worden sind auch das muss man erstmal auch heute noch raus bekommen den Frauen behaupten sowas gerne um den ex in den Knast zu Bringen aus Rache!
Was ist den wen das von den Eltern behauptet wird weil die Tochter einvernehmlichen sex hate und leider 15 war und der man es nicht wusste da ist Dan auch ein 16 järieger auf einmal ein sexual Täter! Das ist einem Der Stones früher beatesl sogar passier diese Dame sah wie 21 aus und war grade mal 13 oder 14!
Also weiß man nie ob das urteil zu lasch war oder nicht und wen ein Richter über die hochstrafe geht hat er gute gründe wie das da noch ein anders verbrechen zur Sprache und zu anklage gekommen ist!
Bei Vergewaltigung liegt der Strafrahmen zwischen 2 und 10 Jahren Haft. Da finde ich 6 Jahre gar nicht so wenig.
Ansonsten ist es immer sehr schwierig sowas ohne Detailkenntnis zu beurteilen.
Zumal gerade die Boulevardpresse gerne aufstachelt und Details verschweigt. Besonders wenn die Täter nicht Arisch sind, dann wird mindestens die Todesstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung gefordert und die willigen Leserschaft schreit mit Schaum vor dem Mund auf.
Der Artikel ist kostenpflichtig. Jedoch ist unsere Justiz zu lach, vor allem das Jugendstrafrecht! Erinnert sei etwa an den 20-Cent-Killer oder Erdinc S. Beide kamen davon, Erdinc S. ist sogar Intensivstraftäter!
Lol.... sachliche Argumente und Du kommst mit der Bild.... nee klar....
Aber ja. Man könnte tatsächlich Artikel anderer Zeitungen mit etwas sachlicheren Begründungen finden und auch eine realistischere Beschreibung der Tatvörgänge.
Müsste man halt googeln.... Aber nein... Das macht arbeit... Lieber die Vorverurteilung der Bild nachplappern....
Nun ja, die Angaben werden schon stimmen. Intensivstraftäter werden nicht weggesperrt.
Das stand etwa auch im Spiegel. Aber der BGH fand die Strafe zu hoch, das Urteil soll nämlich auch "erzieherisch wirken". Das stand so in der Bild. Und die Sache mit Erdinc S. stimmt anscheinend ebenfalls.
Auha... ja, die Revolverblätter aus dem Springer-Verlag sind auch bekannt für ihre fundierten Gerichtsreportagen und ihre zurückhaltung gerade gegenüber Ausländer und Migranten.
Da wäre alles unter "hängt die Schweine" zu weich....