Ist die 75% Regel für deutschemachbar?

2 Antworten

Ich halte das für problematisch denn werden dem Arbeitnehmer höhere Leistungen über die Unterstützungskasse in Aussicht gestellt, so sind die die 75 %-Grenze übersteigenden Zusagebeträge nicht betrieblich veranlasst und insoweit stellen die Zuwendungen keine steuerlich abzugsfähigen Betriebsausgaben dar.[Da diese Regelungen auf die hochgerechneten rein theoretischen Leistungen der gesetzlichen und betrieblichen Rente abstellt, ohne Beachtung, dass diese erst über einen längeren Zeitraum erdient werden müssen, wird durch die 75%-Regelung der wahre Versorgungsgrad viel zu optimistisch beurteilt, d.h. diese Regelung zeigt schneller eine Überversorgung an, als es in der Realität wirklich der Fall sein wird

nur wenn 102% dafür sind