Ist die Demokratie so demokratisch, dass man sie auch wieder abwählen kann?

8 Antworten

Abwählen in dem Sinn, daß sich eine Mehrheit der Wähler für eine diktatorische Regierung entscheidet, die dann das Grundgesetz entsprechend ändert: Das geht nicht, dieser Weg ist versperrt.

Die Gefahr für die Demokratie liegt in dem Weg, den Ulbricht schon so vorgezeichnet hat: "Es muß demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben." Also die Aushöhlung der Demokratie durch Unterwanderung zentraler Institutionen, die politische Instrumentalisierung von Einrichtungen, die eigentlich der Neutralität verpflichtet sind, durch Besetzung hoher Ämter mit Parteifunktionären, die Kriminalisierung von Oppositionellen, die politische Besetzung von Gerichten usw.

Die Demokratie kann laut GG nicht einfach so beseitigt werden - glücklicherweise. Und die AfD wird erst dann verboten, wenn sie wirklich als verfassungsfeindlich eingestuft wird und aggressiv gegen die fdGO vorgeht. Ansonsten wird sie nicht verboten.

Das war doch eines der Probleme der Weimarer Republik, dass der Reichspräsident und die Reichskanzler zu viel Macht hatten, und mit Notverordnungen (Artikel 48) an der Regierung vorbei agieren konnten, und quasi die Demokratie aushebelten.

Ist die Demokratie so demokratisch, dass man sie auch wieder abwählen kann?

Ein Volk, das selbst seine demokratischen Rechte aufgeben wollte, wäre politisch unmündig, unzurechnungsfähig und damit nicht demokratiefähig. Insofern hätte es nicht mehr die Kompetenz, die Demokratie abzuschaffen.

In der Bundesrepublik wäre die Abschaffung der Demokratie zudem verfassungswidrig (Grundgesetz Artikel 20 in Verbindung mit Artikel 79,3)!

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ich arbeite als Historiker.

In einigen muslimischen Staaten führten Wahlen bereits zu muslimischen Diktaturen. Demokratien können aber auch durch korrupte Parteien und Medien und durch Sprach und Denkverbote von ihnen ausgehöhlt werden. Beispielsweise kann Oppositionelle auch das Bankheheimnis, die Reisefreiheit oder die Versammlungsfreit genomen bzw Berufsverbote erteilt werden.