Ist das überhaupt erlaubt?

4 Antworten

...wenn die Eigentümer-Gemeinschaft das beschlossen hat, musst Du Dich wohl entweder fügen oder dagegen klagen. Sinn ist es, damit Energie einzusparen. Welchen tatsächlichen Nutzen das hat, darüber streiten sich die Gelehrten. Warmwasser wird vermutlich mit der Begründung, es dürfe ab 22:00 uhr eh nicht mehr geduscht/gebadet werden gerechtfertigt, die Heizung damit, die Nacht wäre zum Schlafen da. Schwierig gegen solch eingefahrene Positionen anzuargumentieren. Ein "abweichender Lebensrhythmus" wird regelmäßig nicht mal bei Menschen akzeptiert, die Spät oder Nachtschichten leisten...weil man glaubt mit der Abschaltung/Absenkung Unsummen an Heizkosten einzusparen, was m.M. nach nicht wirklich funktioniert, bestenfalls beim "Absenken" einen kleinen Effekt erzielt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 40 Jahren Kundendienstler für Heizung/Sanitär

Rheinflip  30.03.2024, 19:17

Es gibt kein nächtliches Badeverbot

Tuedelsen  30.03.2024, 19:21
@Rheinflip

....da gibt es in manchen Eigentümergemeinschaften tatsächlich andere Ansichten zu! Deine Aussage ist natürlich richtig....aber erzähl' das mal Horst und Gerhard, Ilse und Gisela, die allesamt seit Spätsommer 1974 als "Erstbezug" dort wohnen.

Wenn es ab 1. April bis Herbst, also z.B. Oktober, gilt, halte ich es für vertretbar.
In vielen Häusern wird die Heizung nachts abgesenkt und bis das Warmwasser wirklich kalt ist, dauert es auch eine ganze Weile.

Natürlich, warum nicht, Reparatur und Wartung gehen nicht ohne Abschaltung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wildniswandern 
Beitragsersteller
 30.03.2024, 19:03

Da steht wegen CO2 steuern

Ja, wenn es aus gewissen Gründen notwendig ist, dürfen sie das. Du bezahlst ja nur, was du auch brauchst.

Das heisst, wenn sie es abstellen, zahlst du für diese paar Stunden nichts.


Wildniswandern 
Beitragsersteller
 30.03.2024, 19:04

Was wenn ich spät Schicht habe und erst um 23 nach Hause komme, dann kann ich nicht mal duschen