Ist das strafbar?
Zbsp. Wenn jemand über Social Media schreibt , Bring dich um, zerstückel dich, oder sowas in der Art?
5 Antworten
Nein, ist es nicht. Vielleicht ist es eine Nötigung, aber das war's dann auch schon. Es ist nur strafbar, wenn man Leute zu Straftaten animiert, da Selbstmord aber keine Straftat ist, ist das Anstiften zum Selbstmord nicht per se illegal. Grundsätzlich müsste man aber immer im Einzelfall schauen, ob nicht evtl. eine Straftat vorliegt.
Das mag zwar sein, aber zu schreiben "Bring dich um" ist keine Beihilfe zum Selbstmord.
Durchaus, ja.
Art. 115 ch-StGB: Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord: Wer aus selbstsüchtigen Beweggründen jemanden zum Selbstmorde verleitet oder ihm dazu Hilfe leistet, wird, wenn der Selbstmordausgeführt oder versucht wurde, mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren oder mit Gefängnis bestraft.
Gemäss meines Wissens ist die Beihilfe zum versuchten Suizid in 🇩🇪 nicht strafbar. Wenn der Suizid aber erfolgreich war, hat man sich strafbar gemacht.
Liebe Grüsse aus der Schweiz 🇨🇭
Warum schreibt man überhaupt so etwas?
Alles was im Internet passiert kann schwieriger nachverfolgt werden.. aber ja grundsätzlich könnte es zur Anzeige gebracht werden.
Ob was unternommen wird und wie die Erfolgschancen der Methoden stehen ist relativ.
Ich bekomme solche Drohungen und Aufforderungen täglich.
Speichere die Nachrichten irgendwo ab und gehe damit zur Polizei.. die können dir am ehesten sagen, was man dagegen tun kann.
Tatsächlich gab es erst einen Fall wo jemand ein Mädchen durch Aufforderung zum Selbstmord in den Tod getrieben hat. Er hat auch live zugeschaut per Webcam.
Er wurde NICHT angeklagt etc. weil er so gesehen kein Gesetz gebrochen hat.
"Sich selbst zu töten" ist allerdings nicht erlaubt. Vielleicht wäre das in deinen Fall "Anstiftung zu einer Straftat". Sehr kompliziert das Thema.
Anstiftung zu einer Straftat kann ja nicht sein, denn Selbstmord ist keine Straftat.
Dann nenn mir doch den Paragraphen, der besagt, dass sich selbst zu töten illegal sei. Im Gegenteil sogar: der BGH hat in einem Urteil entschieden, dass jeder ein Recht hat sein Leben zu beenden - auch wenn dieses Urteil noch nicht zu neuen Gesetzen diesbezüglich geführt hat.
Ja. Könnte als Mobbing verurteilt werden, wenn öfter solche Sachen passieren
Mobbing ist keine Straftat. Mobbing geht allerhöchstens mit Straftaten Hand-in-Hand (also z.B. Körperverletzung, Verleumdung, Üble Nachrede, Beleidigung, etc.).
Selbstmord ist durchaus keine Straftat. Beihilfe zum Selbstmord kann aber durchaus bestraft werden, wenn der Selbstmord erfolgreich durchgeführt wurde.