Ist das in meiner Ausbildung rechtens (Probezeit, Pünktlichkeit)?

4 Antworten

Weihnachten ist nach deiner Probezeit....

Für mich ist Arbeitsbeginn der Zeitpunkt, an dem ich mit meiner Arbeit beginnen kann. Also arbeitsfähig am Arbeitsplatz.

Es kann (Beispiel) nicht sein, dass man Arbeitsbeginn 08:00 Uhr hat, zu der Zeit eintrudelt, gemütlich zum Spind geht, die Arbeitsbekleidung anzieht, und dann zur Arbeitsstelle watschelt. Dann fehlen nämlich in der Früh schnell mal 10 Minuten, und am Abend wieder, weil man pünktlich die Firma verlassen will.

Gerade in der Probezeit ist es wichtig, dem Personaler zu zeigen, dass du hinter der Firma stehst, und leistungsbereit bist. Das könnte den Ausschlag dafür geben, genau dich zu übernehmen und den anderen zu entlassen.

Meine Meinung. Ich würde sogar nach dem Grundsatz verfahren: 5 Minuten vor der Zeit ist des Lehrlings Pünktlichkeit.

Dienstbeginn 8.00 h heisst tatsächlich in Arbeitskleidung am Arbeitsplatz. Das ist überall so. Ist rechtens

Wenn die zwischen Weihnachten und Silvester offen haben, musst du arbeiten.

Bis Ende des Jahres hast du aber 5x2 Urlaubstage.

August, September, Oktober, November, Dezember (5) x 2 tage pro Monat. Dieser Urlaub muss dir aber nicht in diesem Jahr gegeben werden. Er kann auch bis zum Frühling 25 verlegt werden.


Familiengerd  10.08.2024, 20:42
Dienstbeginn 8.00 h heisst tatsächlich in Arbeitskleidung am Arbeitsplatz. Das ist überall so. Ist rechtens

Das ist schlicht und einfach falsch.

Dieser Urlaub muss dir aber nicht in diesem Jahr gegeben werden. Er kann auch bis zum Frühling 25 verlegt werden.

Auch das ist falsch.

Da bis zum Ende des Kalenderjahres nur ein Teilanspruch auf den Jahresurlaub besteht, ist dieser Anspruch sofort fällig (wenn auch de facto kaum durchsetzbar), muss aber auf Verlangen auf das gesamte Folgejahr übertragen werden und nicht nur bis zum Frühjahr.

Du kannst natürlich fragen ob du selbst eine Zeit vorschlagen willst, für diesen Urlaub. Aber der Chef muss das nicht berücksichtigen.

Auch das ist falsch.

Der Arbeitgeber muss Urlaubswünsche zwingend berücksichtigen.

Bis Ende des Jahres hast du aber 5x2 Urlaubstage.

Woher willst Du das denn wissen, wenn Du die Höhe des Urlaubsanspruchs im konkreten Fall doch überhaupt nicht kennst?

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Familiengerd  10.08.2024, 21:52
@Familiengerd
Wildsau1899v
@Familiengerd
Weisst, du woran man merkt, dass du nur ein Troll bist ? Du bist nicht in einem Beitrag in der Lage, NICHT auf meine Person zu gehen. Am anderen Ende sitzt immer noch ein Mensch. Lass gut sein. Ich brauche nicht diskutieren. Das ist nicht mein Niveau, dir deine fehlenden Infos zu bringen. Machs Gut
Familiengerd
@Wildsau1899
Du bist derjenige, der meinen Kommentar - und damit mich - als "dümmlich" bezeichnet hat.
Also plustere Dich jetzt nicht so weinerlich gekränkt auf!
Aber lerne noch ein wenig, vielleicht wird es ja dann noch etwas mit einigermaßen Wissen im Arbeitsrecht (was ich aber bezweifle).
fehlenden Infos
Welche denn?
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Annagaspar 
Beitragsersteller
 10.08.2024, 16:52

Mir wird aber in der Probezeit kein Urlaub genehmigt

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Wildsau1899  10.08.2024, 16:54
@Annagaspar

Dann ist das so. Auch das ist rechtens. Dann wird man dir den nach der Probezeit geben. Also Ja du hast einen Anspruch auf Urlaub, aber keinen Anspruch darauf den auch in der Probezeit zu nehmen, oder dieses Jahr noch.

Der Arbeitgeber hat bis zum 31 März Zeit deinen Urlaub zu geben. Du kannst natürlich fragen ob du selbst eine Zeit vorschlagen willst, für diesen Urlaub. Aber der Chef muss das nicht berücksichtigen.

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Das klingt alles absolut "rechtens" :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.