Ist das in meiner Ausbildung rechtens (Probezeit, Pünktlichkeit)?
Hi habe jetzt die Ausbildung zur bürokauffrau angefangen und habe 4 Monate Probezeit was auch voll ok ist. Allerdings darf ich mir in der Probezeit keinen Urlaub nehmen wurde mir gesagt ist das rechtens? Weil zwischen Weihnachten und Silvester hatte ich halt überlegt…
und meine Arbeit beginnt immer um 8 Uhr und ich bin auch immer um 8 im büro.
allerdings wurde mir gesagt das ich um 8 quasi schon fertig da sitzen soll und. Computer und Telefon anhaben soll? Ist das auch rechtens? Weil rein theoretisch wenn ich früher komme werde ich für die Zeit auch nicht bezahlt 😅😅 aber werde es natürlich jetzt so machen wie meine Firma das will aber habe ich mich nur gefragt
4 Antworten
Weihnachten ist nach deiner Probezeit....
Für mich ist Arbeitsbeginn der Zeitpunkt, an dem ich mit meiner Arbeit beginnen kann. Also arbeitsfähig am Arbeitsplatz.
Es kann (Beispiel) nicht sein, dass man Arbeitsbeginn 08:00 Uhr hat, zu der Zeit eintrudelt, gemütlich zum Spind geht, die Arbeitsbekleidung anzieht, und dann zur Arbeitsstelle watschelt. Dann fehlen nämlich in der Früh schnell mal 10 Minuten, und am Abend wieder, weil man pünktlich die Firma verlassen will.
Gerade in der Probezeit ist es wichtig, dem Personaler zu zeigen, dass du hinter der Firma stehst, und leistungsbereit bist. Das könnte den Ausschlag dafür geben, genau dich zu übernehmen und den anderen zu entlassen.
Meine Meinung. Ich würde sogar nach dem Grundsatz verfahren: 5 Minuten vor der Zeit ist des Lehrlings Pünktlichkeit.
Dienstbeginn 8.00 h heisst tatsächlich in Arbeitskleidung am Arbeitsplatz. Das ist überall so. Ist rechtens
Wenn die zwischen Weihnachten und Silvester offen haben, musst du arbeiten.
Bis Ende des Jahres hast du aber 5x2 Urlaubstage.
August, September, Oktober, November, Dezember (5) x 2 tage pro Monat. Dieser Urlaub muss dir aber nicht in diesem Jahr gegeben werden. Er kann auch bis zum Frühling 25 verlegt werden.
Wildsau1899v
@Familiengerd
Weisst, du woran man merkt, dass du nur ein Troll bist ? Du bist nicht in einem Beitrag in der Lage, NICHT auf meine Person zu gehen. Am anderen Ende sitzt immer noch ein Mensch. Lass gut sein. Ich brauche nicht diskutieren. Das ist nicht mein Niveau, dir deine fehlenden Infos zu bringen. Machs Gut
Familiengerd
@Wildsau1899
Du bist derjenige, der meinen Kommentar - und damit mich - als "dümmlich" bezeichnet hat.
Also plustere Dich jetzt nicht so weinerlich gekränkt auf!
Aber lerne noch ein wenig, vielleicht wird es ja dann noch etwas mit einigermaßen Wissen im Arbeitsrecht (was ich aber bezweifle).
fehlenden Infos
Welche denn?
Mir wird aber in der Probezeit kein Urlaub genehmigt
Dann ist das so. Auch das ist rechtens. Dann wird man dir den nach der Probezeit geben. Also Ja du hast einen Anspruch auf Urlaub, aber keinen Anspruch darauf den auch in der Probezeit zu nehmen, oder dieses Jahr noch.
Der Arbeitgeber hat bis zum 31 März Zeit deinen Urlaub zu geben. Du kannst natürlich fragen ob du selbst eine Zeit vorschlagen willst, für diesen Urlaub. Aber der Chef muss das nicht berücksichtigen.
Das klingt alles absolut "rechtens" :)
Das ist schlicht und einfach falsch.
Auch das ist falsch.
Da bis zum Ende des Kalenderjahres nur ein Teilanspruch auf den Jahresurlaub besteht, ist dieser Anspruch sofort fällig (wenn auch de facto kaum durchsetzbar), muss aber auf Verlangen auf das gesamte Folgejahr übertragen werden und nicht nur bis zum Frühjahr.
Auch das ist falsch.
Der Arbeitgeber muss Urlaubswünsche zwingend berücksichtigen.
Woher willst Du das denn wissen, wenn Du die Höhe des Urlaubsanspruchs im konkreten Fall doch überhaupt nicht kennst?