Ist das gültig?

 - (Kündigung, Berufsschule, Ausbildungsvertrag)

2 Antworten

Wahrscheinlich ist diese Klausel nicht gültig, da sie keine Staffelung der Rückzahlungsverpflichtung im Laufe der zwei Jahre vorsieht. Ebenfalls ist nicht klar ersichtlich, wie die Gesamtkosten in mittlerer vierstelliger Höhe entstehen, wenn die Kursgebühren bei nur rund 150 Euro liegen. Und dann ist ohnehin die Frage, inwiefern dieses Arbeitsverhältnis nun ein Ausbildungs- oder klassisches Arbeitsverhältnis war, denn eine Ausbildung ist eigentlich kostenfrei für den Auszubildenden...

Aber sicherheitshalber solltest du damit durchaus noch mal einen Anwalt aufsuchen, der noch mal den gesamten Vertrag und alle sonstigen Unterlagen genau prüft!


Simon772  27.03.2024, 13:43

Dürfte eigentlich ungültig sein. Würde mir mal §14 BBiG Abs. 1 Nr. 3.anschauen. Aber würde damit auch lieber zum Anwalt für Arbeitsrecht (?).

Was ? Dort steht nur das dein Arbeitgeber verpflichtet ist deine Ausbildungsgebühren zu übernehmen.