Ist das Erpressung oder legal?
Ich wurde letztens beim Ladendiebstahl erwischt, nun droht der Verkäufer mit einer Anzeige wenn ich ihm nicht 100€ gebe. Zudem hat er meinen Ausweis und gibt ihn mir erst nach der Zhlung wieder. Er nimmt keine Überweisung oder ähnliches an sondern nur Bargeld. Kann ich ihn wegen versuchter Erpressung anzeigen falls er mich anzeigt? Ich war stark alkoholisiert während der Tat und finde es selbst verwerflich also bitte keine Vorwürfe ich mache mir selbst schon genügend
5 Antworten
Die so genannte Fangprämie ist im Einzelhandel üblich. Bei der Höhe des Geldbetrages hat die Industrie- und Handelskammer eine Orientierungshilfe an die Einzelhändler herausgegeben. Darin ist auch festgehalten, unter welchen Bedingungen welche Strafe verlangt werden kann. Aber 100 Euro bei Ladendiebstählen sind schon die Regel.
Zusätzlich eine Strafanzeige, die wegen geringfügigkeit eingestellt wird.
Es ist keine Erpressung, wenn der Bestohlene dir androht, Strafanzeige zu erstatten. Mit der geforderten Vertragsstrafe hat das nichts zu tun.
Ausnahmsweise irrst du. Das Verlangen einer Fangprämie darf nicht mit der Frage verbunden werden, ob eine Anzeige erfolgt.
Du hättest ihm nicht Mal deinen Ausweis geben müssen dazu bist du nicht verpflichtet. Solltest du ihn dennoch herausgegeben haben ist der Verkäufer verpflichtet ihn nach Aufnahme der Daten an dich zurück zu geben da du ihn ansonsten dafür anzeigen könntest. Desweiteren bist du nicht verpflichtet die 100€ sofort zu bezahlen sondern kannst die auch am Tag darauf noch bezahlen. Barzahlung ist in dem Falle normal.
Das weiß doch jedes Kind. Als Opfer einer Straftat kannst du immer entscheiden ob du Anzeige erstatten willst oder nicht, bis auf ein paar Ausnahmen
Mein Kommentar war auf diesen Satz bezogen:
Desweiteren bist du nicht verpflichtet die 100€ sofort zu bezahlen sondern kannst die auch am Tag darauf noch bezahlen.
Ich haette es aber auch so sagen koennen: "Er kann auch durchaus erklaeren, auf eine Strafanzeige zu verzichten, wenn die Vertragsstrafe sofort bar gezahlt wird."
Zahlt der Dieb dann nicht sofort bar sondern erst spaeter, wird halt Strafanzeige erstattet.
Im Endeffekt spielt es eh keine Rolle, die Anzeige wird eh eingestellt
Sein Verhalten ist nicht legal. Er kann dich anzeigen oder nicht. Aber er darf diese Entscheidung nicht damit verbinden, ob du die 100€ zahlst oder nicht.
Deinen Ausweis darf er auch nicht behalten. Wenn du zur Polizei gehst, dann hat er die schwerere Straftat begangen .
Häufig wird zur Anzeige eine Vertragsstrafe gefordert und wenn er nur die Vertragsstrafe will und dann von einer Anzeige absieht, würde ich das auf jeden Fall machen.
Das hat mit einer Vertragsstrafe nichts zu tun. Nach welchem Vertrag soll eine solche Strafe überhaupt erfolgen. Welcher Vertrag, indem eine Vertragsstrafe festgehalten wurde, soll unterschrieben worden sein?
https://www.anwalt.org/ladendiebstahl#Ladendiebstahl_Ist_eine_Vertragsstrafe_zulaessig
Eine Willenserklärung kann nicht nur durch eine Unterschrift erfolgen.
Mir ist durchaus bewusst, dass es auch mündliche Verträge gibt, nur ist ein solcher mit Sicherheit nicht zu Stande gekommen.
Nenne mir ein Geschäft, indem das üblich ist?
Dem Bestohlenen steht es aber natuerlich frei, eine Strafanzeige zu erstatten oder nicht. Das entscheidet allein der Bestohlene.