Ist das eine Straftat?

4 Antworten

Ist keine Straftat. Man muss Niemanden im Auto mitnehmen, wenn man nicht möchte. Ausnahmen wären es wenn draußen beispielsweise Minusgrade herschen, kein Empfang, keine Möglichkeit Taxi zu rufen, Frau ist im Nachthemd etc. Wenn dann was passiert wäre das unterm Strich Körperverletzung.

Dass Jemand im Regen nass wird oder beim zu Fuß gehen ausrutscht ist nicht das Problem des Fahrers.

Da könnte §221 StGB Aussetzung infrage kommen.

(1) Wer einen Menschen

1. in eine hilflose Lage versetzt oder

2. in einer hilflosen Lage im Stich läßt, obwohl er ihn in seiner Obhut hat oder ihm sonst beizustehen verpflichtet ist, und ihn dadurch der Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung aussetzt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Klaro, sogar mehrere könnten möglich sein: Nötigung, Körperverletzung, Aussetzung und Unterlassene Hilfeleistung bspw. ;)


Isuzu189  20.07.2024, 21:13

Bei unterlassener Hilfeleistung müsste aber schon was passiert sein bzw "am passieren sein". Aussetzung wäre "nur bei Regen" nicht anzunehmen

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ShYRhG  20.07.2024, 21:16
@Isuzu189

Wenn der Partner im Strömregen steht, die Hilfe bräuchte mit dem Auto nach Hause zu kommen, seine Frau jedoch nicht darauf anspringt, in Ignorierert und weiter fährt... Könnte man dies m.M.n als unterlassender Hilfeleisung ansehen.

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superseegers  21.07.2024, 02:49
@Isuzu189

Unterlassene Hilfeleistung kommt hier gar nicht infrage. Eheleute sind untereinander Garanten, also kommt nur eine unechte Unterlassung zum Tragen, wie z.B. KV durch Unterlassen.

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Welcher Straftatbestand wäre denn erfüllt?

Ist eine akute Gefahren- oder Notsituation da?